Die SRG, ProSiebenSat.1, RTL, die 3 Plus Group und 19 weitere Sendeunternehmen sind mit ihrer gemeinsamen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Damit dürfen sie weiterhin nicht individuell über die Höhe der Entschädigungen verhandeln, die ihnen für zeitversetztes Fernsehen zustehen.
Die Sender sind mit dem Tarifmodell, das von den Verwertungsgesellschaften und Nutzerverbänden ausgehandelt wurde, ganz und gar nicht einverstanden. Denn die Abgeltung der TV-Verbreiter für Replay TV sei viel zu tief, während ihre eigenen Werbeeinnahmen wegen dem zeitversetzten Fernsehkonsum stetig zurückgingen.
Die Stationen wollten deshalb den Gemeinsamen Tarif 12 (GT 12) für ungültig erklären, um selber an den Verhandlungstisch sitzen zu können. Sie machten vor Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen geltend, dass die betroffenen Urheberrechte nur individuell verwertet werden können - und nicht kollektiv über Verwertungsgesellschaften wie ProLitteris oder die Suisa.
Doch das St. Galler Gericht wiegelte ab: Die Fernsehstationen seien nicht berechtigt, den Entschädigungstarif anzufechten. Es fehle ihnen dazu das notwenige Beschwerderecht: «Es ist davon auszugehen, dass ihre Interessen im Tarifgenehmigungsverfahren von den Verwertungsgesellschaften vertreten wurden», heisst es im Urteil, das am Donnerstag publiziert wurde.
Auf die Beschwerde der 23 Fernsehsendeunternehmen trat das Bundesverwaltungsgericht deshalb gar nicht ein. Ganz abgeschlossen ist der Fall aber noch nicht. Die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF) erklärte, dass die Sender noch einen Weiterzug ans Bundesgericht prüfen.