Google hat ein Jahr nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über das Recht auf Vergessen einen Transparenzbericht veröffentlicht. Demnach hat Google insgesamt 255 143 Anträge auf Löschung von Einträgen aus den Suchergebnissen erhalten. Der US-Konzern hat 381 049 Webadressen oder 41,3 Prozent der monierten Webadressen aus den Auftritten in europäischen Ländern entfernt.
Google zeigt in seinem Bericht auch Daten nach Ländern aufgeschlüsselt an. Demnach sind aus der Schweiz Total 6506 Ersuche auf Löschung eingegangen. Es wurde die Löschung von 21 685 URLs beantragt. Die Erfolgsquote der Gesuchsteller ist in der Schweiz höher als im Europäischen Durchschnitt. Google hat 45,3 Prozent der beanstandeten Seiten entfernt.
Bei jedem Antrag seien die Datenschutzrechte der Einzelpersonen gegen das öffentliche Interesse an den Informationen abgewogen worden, schreibt Google. Zur Illustration sind die Daten mit 22 Beispielfällen ergänzt.
So gab es beispielweise aus Deutschland ein Gesuch eines Lehrers, der vor mehr als zehn Jahren wegen eines geringfügigen Vergehens verurteilt wurde. Ein Artikel über diese Verurteilung wurde aus den Suchergebnissen nach den Namen des Lehrers gelöscht.
Hingegen wurde das Ersuchen einer Person aus Grossbritannien, Links zu Artikel zu entfernen, in denen über seine Entlassung aufgrund von in Ausübung seines Berufs begangenen Sexualdelikten berichtet wird, von Google abgelehnt.
Forscherinnen und Forschern gehen Googles Bemühungen um Transparenz aber noch zu wenig weit. In einem offenen Brief haben 80 von Ihnen den US-Konzern dazu aufgerufen, «aggregierte Daten» zu der Art und Weise, wie Google über die Anträge entscheidet, zu veröffentlichen. Sie bezweifeln, dass die Beispiele, die Google anführt, wirklich repräsentativ sind.