Das Drama um die UKW-Abschaltung geht in eine weitere Runde: Vor neun Jahren waren sich die SRG und die Organisationen Verband Schweizer Privatradios (VSP), Radios Régionales Romands (RRR) und Unikom (Union nicht gewinnorientierter Lokalradios) einig, UKW spätestens 2024 abzuschalten.
2020 hatten sich sie SRG und 42 Radioveranstalter auf eine vorgezogene, gestaffelte Abschaltung geeinigt. Zwei Veranstalter zogen nicht mit.
Im Sommer 2021 forderte die ehemalige Medienministerin Doris Leuthard (Mitte) dann «einen Marschhalt» und die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats forderte vorderhand einen Verzicht auf die Abschaltung der UKW-Sender. Eine vertiefte Prüfung der Folgen sei angesagt. Der 77-jährige Privatradiobesitzer Roger Schawinski von Radio 1 reichte zudem eine Petition mit 60’000 Unterschriften gegen die Abschaltung ein.
Ende 2019 wurden die bestehenden Konzessionen schon einmal ohne öffentliche Ausschreibung um fünf Jahre verlängert. Damals hiess es von politischer Seite, es müsse ein geordneter Übergang von der analogen zur digitalen Verbreitung gewährleistet werden. Unikom dazu: «Für eine neuerliche Verlängerung der laufenden UKW-Funkkonzessionen oder sonstige Tricks wie ‚Fade Out‘-Massnahmenpläne besteht keinerlei Rechtsgrundlage.»
Um eine weitere Verzögerung der UKW-Abschaltung zu verhindern, haben die Mitglieder des Radioverbandes Unikom am 3. April 2023 nun eine Statutenänderung beschlossen. «Denn die UKW-Abschaltung ist existenziell für die zahlreichen in der Unikom vereinten DAB+ Radios», heisst es in einer Stellungnahme am Dienstag.
Denn solange UKW in Betrieb ist, gehe die klassische Radiowerbung in der Schweiz trotz Digitalisierung immer noch ganz überwiegend an UKW-Radioveranstalter und kaum an Digitalradio-Veranstalter.
«Als Vorstand des Radioverbandes Unikom unterstütze ich nachdrücklich das Ziel der UKW-Abschaltung bis spätestens 2024. Die Abschaltung ist ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Digitalisierung des Radios und wird dazu beitragen, eine gerechtere Verteilung der Werbeeinnahmen zwischen Radios zu erreichen», sagte Sandro Proietto, Vorstand Unikom und Managing Partner Dabnetwork GmbH, gegenüber dem Klein Report.
Unter dem Titel «Keine Extrawürste!» machen die Radiomacher klar: Sollte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Abschaltung unterlassen, müssten die UKW-Frequenzen im Sinne von Art. 22a des Fernmeldegesetzes FMG öffentlich neu ausgeschrieben werden.
«Die Unikom fordert vom Regulator, eine öffentliche Ausschreibung der UKW-Frequenzen für die Zeit ab 2025 durchzuführen, sofern die UWK-Verbreitung nicht auf Ende 2024 eingestellt wird», heisst es in den neuen Statuten nun dazu.
Denn eine UKW-Funkkonzession biete «einen eindeutigen Marktvorteil, der nicht einfach nur den heutigen UKW-Radioveranstaltern zugehalten werden darf», so Unikom.
Gemäss der Beschaffungsplattform simap.ch zahlte das Bakom allein für die Informationskampagne zur Umstellung von UKW auf DAB+ von 2019 bis 2022 sagenhafte 5,5 Millionen Franken. Der Werbeetat werde «aus der Empfangsgebühr beziehungsweise der ab 2019 erhobenen neuen Abgabe für Radio und Fernsehen finanziert», so die Bundesbehörde.