Die Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF) hat sich klar gegen eine Doppelbelastung von Unternehmen bei der Radio- und Fernsehabgabe ausgesprochen. Sie hat drei Initiativen, die eine Ausnahmeregelung für Arbeitsgemeinschaften verlangen, angenommen.
Die aktuell praktizierte Doppelbelastung entspreche «nicht dem Willen des Gesetzgebers», schreiben die Mitglieder der Kommission in einer Mitteilung vom Dienstag. Mit 19 zu 5 Stimmen haben sie gleichlautende parlamentarische Initiativen der beiden FDP-Parlamentarier Christian Wasserfallen und Hans Wicki sowie dem Grünliberalen Jürg Grossen zugestimmt.
Die Schwesterkommission im Ständerat hatte die Initiative von Hans Wicki bereits zuvor angenommen, um eine Doppelbesteuerung bei Arbeitsgemeinschaften zu verhindern. Damit wird dem Vorstoss nun definitiv Folge geleistet.
Uneinigkeit besteht zwischen der Fernmeldekommission des Ständerates und derjenigen des Nationalrates hingegen in einem anderen Punkt: SVP-Nationalrat Gregor Rutz, der die Unternehmensabgabe für Radio und TV ganz abschaffen will, erhielt in der ständerätlichen Kommission keine Mehrheit.
Die Fernmeldekommission des Nationalrates sieht die Sache allerdings anders. Mit 15 zu 9 Stimmen hat sie die Initiative Rutz nun bereits zum zweiten Mal angenommen, teilte die KVF am Dienstag mit. Die Abschaffung der zweifachen Besteuerung von Arbeitsgemeinschaften geht ihr zu wenig weit.
Die Unternehmensabgabe, so die vorherrschende Meinung der Kommissionsmehrheit, führe an sich zu einer Doppelbelastung, da Inhaber und Mitarbeitende von Unternehmen bereits als Privatpersonen abgabepflichtig sind. Als Nächstes wird sich der Nationalrat mit der Initiative zur Abschaffung der Firmengebühr auseinandersetzen.