Single sein hat Vor- und Nachteile: Der alleinstehende Alex Bauert hat sich für 1,3 Millionen Singles gegen die Serafe-Abgabe für Radio- und TV gewehrt.
Der Mann ging durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht. Denn aus seiner Sicht diskriminiert ihn die Abgabe als Person, die alleine in einem Haushalt lebt gegenüber Personen, die in einem Mehrpersonenhaushalt leben. Als Beispiel: Eine einzige Person in einer Wohnung zahlt gleich viel wie eine Studenten-WG mit sechs Nasen.
Das Bundesgericht schmetterte die Beschwerde letzte Woche ab: Die Radio- und TV-Abgabe sei keine Diskriminierung von Singles, heisst es am 19. Januar in der von Lausanne veröffentlichten Kurz-Begründung. Das Urteil wurde bereits am 13. Dezember 2022 gesprochen (2C_547/2022). In diesem werden 1,3 Millionen Alleinstehende in der Schweiz als Einzelfälle postuliert.
«Ein starkes Stück», findet nicht nur Jurist Alex Bauert, dass so viele Menschen als Einzelfälle abgetan werden. Der tapfere Single zieht den Fall nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter, wie er auf Anfrage der «SonntagsZeitung» bestätigte.
In der Argumentation der Richter in Lausanne hätte «sich der Gesetzgeber explizit für das Modell einer Abgabe pro Haushalt entschieden und dies sachlich begründet». Und weiter: «Andere Erhebungsmodelle verwarf er zugunsten der Einheitlichkeit und der administrativen Verhältnismässigkeit.»
Die Einwohnerämter wissen aber genau, wie viele Personen in einem Haushalt leben. Für Beschwerdeführer Alex Bauert würde dies deshalb kein weiterer Zeitaufwand nach sich ziehen, wie er der Zeitung sagte.
Der tapfere Single Bauert hat weit gedacht und stützte sich bei seiner Beschwerde auf die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), gegen die die Abgabe verstosse.
«Die Abgabe diskriminiere ihn als alleinigen Inhaber eines Haushalts (insbesondere als «Single») gegenüber Personen, welche in einem Mehrpersonenhaushalt (insbesondere als «Paare») leben würden», zitiert das Gericht aus Bauerts Beschwerde.
Die Bundesrichter argumentieren, soweit sie überhaupt auf die Beschwerde eintraten, damit, dass die Radio- und Fernsehabgabe an den Haushalt anknüpft, unabhängig von dessen Grösse und der Anzahl der darin lebenden Personen. Dies ergebe sich unmittelbar aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Gesetz und Wille des Gesetzgebers seien insofern klar und für das Bundesgericht verbindlich, heisst es weiter. «Eine Diskriminierung von ‚Singles‘ ist nicht ersichtlich», so das Bundesgericht.
Die Abgabe knüpfe nicht an den Status als ‚Single‘ an. «Auch eine Person, die in einer Beziehung lebt, kann in einem Einpersonenhaushalt wohnen und umgekehrt auch eine Person, die in keiner Beziehung lebt, in einem Mehrpersonenhaushalt.»
Der nächste Akt ist am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.