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Freitag
27.06.2025

TV / Radio

Der mit dem Vorwurf von sexueller Belästigung beschuldigte Theater-Direktor Dorian Rossel kam zu wenig zu Wort... (Bild: Screenshot rts.ch)

Der mit dem Vorwurf von sexueller Belästigung beschuldigte Theater-Direktor Dorian Rossel kam zu wenig zu Wort... (Bild: Screenshot rts.ch)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen Radio Télévision Suisse (RTS) über das «Théâtre du Jura» und seinen früheren Direktor gutgeheissen.

In dem im letzten September in der Sendung «19h30» ausgestrahlten Beitrag über das Theater in Delsberg ging es um die Suche nach einem neuen Direktor. Dies, nachdem man sich vom eigentlich schon bestimmten Leiter Dorian Rossel aufgrund des Vorwurfs von sexueller Belästigung getrennt hatte. 

Dieser beschwerte sich bei der UBI gegen den Beitrag, weil RTS seine schriftlich eingeholte Stellungnahme «verkürzt und nicht mit den besten Argumenten» im Beitrag wiedergegeben habe, wie das Aufsichtsgremium in einer Mitteilung schreibt. 

«Die UBI erachtete die Rüge des im Beitrag mehrmals namentlich erwähnten Mannes als begründet und stellte daher eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest», heisst es weiter. Der Entscheid fiel mit sechs zu zwei Stimmen.

Einstimmig abgewiesen hat die UBI eine Beschwerde gegen einen weiteren Beitrag der Nachrichtensendung «19h30». Darin ging es um die Zunahme antisemitischer Vorfälle in der Schweiz nach den Terrorattacken der Hamas auf Israel ein Jahr zuvor. 

«Zu den vermittelten Informationen und namentlich auch zu den in der Popularbeschwerde kritisierten Zahlenquellen konnte sich das Publikum aufgrund der transparenten Gestaltung eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden», befand die UBI.