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Donnerstag
11.10.2018

TV / Radio

«Verstörende Begründung» des Gerichts

«Verstörende Begründung» des Gerichts

Radio Central ist vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt: Das Innerschweizer Lokalradio bekommt weiterhin kein Geld aus dem Gebührentopf. Gegenüber anderen Sendern in Berggebieten fühlen sich die Radiomacher unfair behandelt. 

Ende 2016 hatte Radio Central beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Konzessionsänderung in einen «Leistungsauftrag mit Gebührenanteilen» verlangt. Die Behörden lehnten ab mit der Begründung, man könne die definierten Versorgungsgebiete der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) zurzeit nicht verändern. 

Daraufhin beschwerte sich Radio Central vor dem Bundesverwaltungsgericht, dass die Aufteilung der Versorgungsgebiete veraltet sei und zu einer Ungleichbehandlung führe. «Schliesslich haben sämtliche Berg- und Randregionen der Schweiz ein Privatradio, das Gebühren erhält - nur die Innerschweiz noch nicht», wie die Verantwortlichen des Lokalradios am Mittwoch mitteilten.

Die Richter in St. Gallen sehen zwar ein, dass sich «das wirtschaftliche Potenzial zahlreicher Radioveranstalter verändert hat». Die Frage, wie die Versorgungsgebiete eingeteilt und wo Konzessionen mit Gebührenanteil vergeben würden, sei aber ein «medienpolitischer Entscheid», heisst es in der Urteilsbegründung vom Mittwoch. Als Gericht äussere man sich nicht zur «politischen Sachgerechtigkeit des Bundesratsentscheides».

Den Vorwurf der Ungleichbehandlung kehrten die Richter um: Würde an Radio Central Billag-Gelder verteilt, käme dies einer «Ungleichbehandlung gegen andere Radioveranstalter gleich, die unter anderem auch in Berg- und Randregionen senden und ebenfalls keine Gebührenanteile erhalten», heisst es in dem Urteil weiter.

Aus Sicht von Radio Central ist das eine «verstörende Begründung»: Faktisch würden alle Radios, die in Berg- und Randregionen mit Konzessionen und Leistungsauftrag senden, heute mit Gebühren unterstützt.

Einzige Ausnahme sei Sunshine Radio, das «unter dem selbem Dach und Besitzerschaft» mit Radio Central ebenfalls mit Konzession und Leistungsauftrag, aber ohne Gebühren in der Innerschweiz sende. Radio Pilatus, das dritte Privatradio in der Innerschweiz, hat seine Konzession dagegen aufgegeben und muss keinen Leistungsauftrag mehr erfüllen.

Im Handelsregister sind die Radio Sunshine AG und Radio Central AG als zwei eigenständige Unternehmen eingetragen, beide mit Sitz in Risch-Rotkreuz. Vermarktet werden die beiden Sender, wie auch Radio Eviva, durch die Neue Medien Zentralschweiz Werbe AG (NMZ Werbe AG).

«Für Sunshine Radio beantragt die NMZ keine Gebührengelder», hiess es bei Radio Central am Mittwoch dazu. Der Sunshine-Sender fokussiere auf die urbanen Gebiete von Zug und Luzern und «geht mit seinem Service public nicht derart aufwändig in die Tiefe der Bergregionen wie Radio Central».

Beide Sender seien aber voneinander «abhängig», so die Senderverantwortlichen weiter. «Faktisch wird nun also begründet, Sunshine Radio würde einen Nachteil erleiden, wenn Radio Central Gebühren erhalten würde. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die weitere Existenz von Radio Central ist für Sunshine Radio ebenso wichtig und Sunshine Radio spricht sich in jedem Fall dafür aus, dass Radio Central Gebühren erhält.»

Nachdem es mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert ist, hofft Radio Central jetzt darauf, dass ihm bei der nächsten Konzessionsverlängerung Gebührengelder zugesprochen werden. Glaubt man den Sender-Verantwortlichen, geht es ums Ganze: «Weil sich die Werbeeinnahmen nicht gleichmässig zum Hörererfolg entwickeln und sinken, ist nun eine Gleichbehandlung gegenüber anderen Bergregionen der Schweiz entscheidend für die Existenz von Radio Central, aber auch vom Partner-Sender Sunshine Radio.»