Die Zeit vor Abstimmungen und Wahlen ist die heisse Phase: Da haben die Redaktionen der SRG-Sender besonders sorgfältig zu arbeiten.
Ist der letzte Stimmzettel in die Urne eingeworfen, sind die besonderen Sorgfaltspflichten schon wieder aufgehoben, wie nun aus einem am Donnerstag online gestellten Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hervorgeht.
Radio RTS strahlte am 12. Februar 2023 in der Sendung «Forum» den Beitrag «Le parlement zurichois reste à majorité de centre-gauche, le gouvernement est réélu» («Das Zürcher Parlament bleibt mit einer Mitte-Links-Mehrheit, die Regierung wird wiedergewählt») aus. Im Beitrag ging es um die Ergebnisse der Wahlen im Kanton Zürich vom Tag zuvor, mit den Kommentaren von drei Gästen.
«In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde geltend gemacht, dass den Verlierern der Wahl (Grüne, SP) mehr Sendezeit eingeräumt worden sei als der Siegerin (SVP) und Mitglieder der Mitte und der FDP nicht zu Wort gekommen seien», heisst es in der Mitteilung der UBI.
In ihrer Beurteilung streicht die UBI hervor, dass die aus dem Vielfaltsgebot abgeleiteten erhöhten journalistischen Sorgfaltspflichten zur Gewährleistung der Chancengleichheit nur in der sensiblen Periode vor dem Wahlgang Anwendung finden.
«Die Wahlergebnisse wurden zudem korrekt wiedergegeben, die Auswahl der Gäste war nicht zu beanstanden und die Gestaltung des Beitrages transparent», schreibt die UBI.
Da sich die Zuhörenden eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen bilden konnten, wurde das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt.
«Die SRG merkt an, dass das Pluralitätsprinzip von Art. 4 Abs. 4 RTVG im vorliegenden Fall nicht anwendbar sei, da der Bericht nach Abschluss der Wahlen und der Bekanntgabe der Ergebnisse ausgestrahlt wurde», verteidigt sich das Medienhaus.
«Zum Vorwurf der Auswahl der Gäste führt der Beschwerdegegner aus, dass die Entscheidung für das Interview auf die Vertreter der Parteien gefallen sei, die aufgrund der Ergebnisse am relevantesten gewesen seien», heisst es abschliessend.