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Sonntag
16.06.2019

Medien / Publizistik

Alle Beschlüsse der ersten Gläubigerversammlung vom 5. November 2018 aufgehoben

Alle Beschlüsse der ersten Gläubigerversammlung vom 5. November 2018 aufgehoben

Das Drama im epochalen Konkursverfahren rund um die Publicitas geht weiter: Diverse Beschwerden haben seit der ersten Gläubigerversammlung vom 5. November 2018 die Aktivitäten der Konkursverwaltung blockiert. Nun kommt es noch dicker: Aufgrund eines Formfehlers muss die erste Gläubigerversammlung sogar ganz wiederholt werden.

Die erste Gläubigerversammlung im Volkshaus Zürich war laut Aufsichtsbehörde nämlich «nicht beschlussfähig». Eine der Beschwerden, die seitens einzelner Gläubiger eingereicht wurden, wurde somit gutgeheissen.

Grund dafür war gemäss Recherchen des Klein Reports ein Patzer, der dem Konkursamt auf der Einladung an die ehemaligen Publicitas-Mitarbeiter unterlaufen ist: In einer beigelegten Vollmacht wurden einzelne Personen namentlich genannt. Diese Personen seien somit bevorzugt worden, noch bevor sie überhaupt offiziell als Vertreter der Gläubiger gewählt wurden, stellte die Aufsichtsbehörde fest.

Alle Beschlüsse der ersten Gläubigerversammlung wurden deshalb aufgehoben. Obwohl eine andere Beschwerde - hier ging es um die Einsetzung einer ausserordentlichen Konkursverwaltung - abgewiesen wurde, beginnt das ganze Prozedere von Neuem.

Das Konkursamt hat deshalb für den 26. Juni 2019 noch einmal zur «ersten Gläubigerversammlung» eingeladen. Die Traktanden, die auf dem Zettel stehen, sind fast identisch mit denjenigen der allerersten «ersten Gläubigerversammlung» vom 5. November 2018.

Neben dem Gläubigerausschuss muss also auch die Konkursverwaltung neu gewählt werden. Das Konkursamt beantragt hier die Wahl einer ausserordentlichen Verwaltung, bestehend aus den beiden Anwälten Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach. Beide waren bereits als Hilfspersonen im Verfahren tätig.

Zentrales Traktandum ist darüber hinaus das Debitoreninkasso. Das war lange ein Knackpunkt, weil verschiedene Verlage ihre Forderungen selber eingetrieben haben und so einige Verwirrung aufgekommen ist. Es geht nun darum, dass künftig alle Gläubiger am gleichen Strang ziehen und die noch offenen Forderungen gemeinsam eintreiben.

Hier liegt weiter viel Geld brach. Zahlreiche Rechnungen der Publicitas an ihre Kunden sind nach wie vor offen und die Zeit drängt in diesem langen, verzwickten und deshalb kostspieligen Konkursverfahren je länger desto mehr. Das Konkursamt Aussersihl-Zürich hält dazu fest: «Die Konkursmasse verfügt nur über sehr begrenzte freie liquide Mittel», wie aus Dokumenten, die dem Klein Report vorliegen, hervorgeht.

Im Grundsatz haben sich die beteiligten Verlage, die Konkursmasse und die Firma Thalos unterdessen auf ein gemeinsames Inkasso geeinigt. Allerdings muss eine Vereinbarung, die am 27. Mai 2019 getroffen wurde, an der Gläubigerversammlung zuerst noch abgesegnet werden.

Grosser Streitpunkt bleiben ansonsten die Zessionszahlungen der Publicitas an Tamedia und Thalos. Um eine weitere Blockade des Verfahrens zu verhindern, wurde diese Thematik aus der Inkasso-Vereinbarung ausgeklammert. Jedoch «bleiben etwaige paulianische Anfechtungsansprüche der Publicitas gegen die Verlage von der Vereinbarung unberührt», heisst es im Dokument ausdrücklich.