Die Gläubigerversammlung fällt am nächsten Mittwoch einen richtungsweisenden Entscheid: Im Zürcher Volkshaus beschliessen die Gläubiger über die Inkasso-Vereinbarung zwischen den Verlagen, Thalos und der Publicitas-Konkursmasse.
Ohne die Zustimmung der Gläubiger scheitert der Deal, der seit der letzten Versammlung vom 8. November 2018 vorangetrieben wurde. In diesem Fall bestehe ein «hohes Risiko, dass die Masse ihre Rechte an den Debitoren nur auf dem Rechtsweg durchsetzen kann», warnt das Konkursamt. Doch hierfür fehle das Geld.
Um dieses Szenario zu verhindern, hat das Konkursamt gewisse Vorkehrungen getroffen. Es geht um den Fall, dass die Gläubigerversammlung vom 26. Juni aus irgendwelchen Gründen nicht beschlussfähig sein sollte.
Trotz fehlender Beschlussfähigkeit gilt die Inkasso-Vereinbarung vom 27. Mai als angenommen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis Montag, 8. Juli 2019, 12:00 Uhr, schriftlich Einsprache erhebt.
«Stillschweigen gilt als Zustimmung», schreibt das Konkursamt Aussersihl-Zürich ganz am Ende der Einladung zur neu angesetzten Gläubigerversammlung in dicken Lettern.