Content:

Mittwoch
09.05.2018

Vermarktung

deadline

Offene Fragen wegen den offenen Forderungen rund um die Publicitas: Viele Verleger wundern sich, warum Tamedia schon seit zwei Jahren auf die Zahlungsunfähigkeit der Vermarkterin vorbereitet ist und lassen in diesem Zusammenhang auch die rechtliche Situation abklären.

Unklar bleibt auch die Zukunft der Publicitas: Die Deadline für den richtungsweisenden Entscheid der Verleger, ob die Zusammenarbeit mit der P fortgeführt wird, wurde am Dienstag um acht Tage aufgeschoben.

Um die Köpfe vieler Verleger kreist derzeit die Frage, ob der Wissensvorsprung von Tamedia mit der Tätigkeit von Verleger Pietro Supino als Präsident des Verbands Schweizer Medien zusammenhängt und warum sonst niemand im Verband vorgewarnt wurde.

Gemäss Recherchen des Klein Reports prüfen einige Verlage, die anonym bleiben möchten, deshalb auch rechtliche Schritte. Denn Tamedia hat bereits im Sommer 2016 vehement auf einen Abtretungsvertrag mit der Publicitas gedrängt.

Elisabeth Aubonney, Head of Marketing and Communication der Publicitas, schilderte am Dienstag die damalige Ausgangslage: «Die Forderungsabtretung an Tamedia war die Voraussetzung für die weitere Zusammenarbeit seitens Tamedia.» Ohne Zession wäre demnach bereits damals die Zusammenarbeit durch das Medienunternehmen beendet worden.

Der zweite Abtretungsvertrag zwischen der Publicitas und der Thalos Investment Platform S.A. wurde hingegen fast zwei Jahre später abgeschlossen, nämlich im Februar 2018. Dies als Sicherheit für einen Kredit, den Thalos der Publicitas gewährte.

Ob es mit der Publicitas weitergeht, ist derzeit weiterhin offen: «Momentan konzentrieren wir uns auf die Erlangung einer breiten Zustimmung seitens der kleinen und mittleren Verlage», erklärte Aubonney dem Klein Report am Dienstag die Situation.

Ursprünglich war die Entscheid-Deadline auf Donnerstag, den 10. Mai angesetzt. Diese werde nun auf den 18. Mai verlängert - bis dahin muss das Bezirksgericht Bülach die Unterlagen haben. «Anschliessend werden wir über das Ergebnis und die weitere Vorgehensweise informieren», so Aubonney.