Yves Demuth hat für seinen Bericht über internierte Frauen in den 50er-Jahren den diesjährigen Prix Transparence gewonnen.
Der im «Beobachter» erschienene Artikel handelt von internierten jungen Frauen, die nach dem Zweiten Weltkrieg Zwangsarbeit für die Industrie leisten mussten. Demuth konnte belegen, dass Schweizer Heimkinder in Fabriken öfter ausgebeutet wurden, als bisher bekannt war.
Um weitere Fakten für seinen Artikel zu erhalten, benutzte er die Möglichkeiten des Öffentlichkeitsgesetzes. «Um solche Angaben aus der archivinternen Arbeitshilfe zu erhalten, wehrte sich Demuth auch beim Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes in einem Schlichtungsverfahren», wie der Verein Öffentlichkeitsgesetz zum zähen Ablauf der Recherche schreibt.
«Mir leuchteten die Datenschutz-Argumente der Verwaltung nicht ein», sagt Yves Demuth. Denn die erkämpften Informationen seien die Grundlage für eine umfassende Recherche zu seinem Bericht gewesen. Darin beschrieb Demuth ein «repressives System der Fürsorgebehörden, das aus 16- bis 20-jährigen jungen Frauen sittsame und angepasste Ehefrauen formen sollte».
Der Investigativjournalist musste sich den Zugang zu einer Datenbank im Bundesarchiv erstreiten. Darin sind sämtliche Institutionen erfasst, in denen Teenager aus jenischen Familien bis in die 1970er-Jahre interniert wurden. Das Bundesarchiv hatte die Einsicht aus Datenschutzgründen verweigert.
«Die Öffentlichkeitsgesetze gewinnen im Schweizer Journalismus an Kraft. Auch das Beispiel von Yves Demuth zeigt, dass Behörden – entgegen ihrem ursprünglichen Willen – zunehmend relevante Informationen offenlegen», sagte Martin Stoll, Geschäftsführer des Vereins Öffentlichkeitsgesetz, am Freitagmorgen gegenüber dem Klein Report.
Der Preis wurde zum fünften Mal vom Verein Öffentlichkeitsgesetz vergeben. Damit werden Medienschaffende ausgezeichnet, die das Öffentlichkeitsgesetz zielführend und wirkungsvoll für ihre Recherchen nutzen und öffentlich machen.