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Dienstag
19.08.2014

TV / Radio

Die privaten sprachregionalen TV-Veranstalter üben Kritik am Entwurf zur RTVV-Teilrevision. Sie sehen sich in Bezug auf das Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV) benachteiligt und lehnen den Entwurf deshalb ab.

Den Ärger der Sender verursacht die neu statuierte Verbreitungspflicht für HbbTV-Signale. «Der Revisionsentwurf der RTVV sieht nämlich eine Mitverbreitungspflicht mit Aufschaltungspflicht nur für die SRG und andere konzessionierte Programme vor», teilen die TV-Veranstalter mit.

Bei privaten nationalen oder sprachregionalen Fernsehprogrammen wie den Sendern 3+, 4+, 5+, TeleZüri, TV24, StarTV und joiz beschränke sich die Verbreitungspflicht dagegen auf gekoppelte Dienste für Sinnesbehinderte. «Damit laufen die privaten TV-Veranstalter Gefahr, von den neuen (kommerziellen) Möglichkeiten des hybriden Fernsehens ausgeschlossen zu werden.»

«Das RTVG sieht ausdrücklich vor, dass allen Programmveranstaltern der Zugang zur Aufbereitung der Programme zu chancengleichen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen zu gewährleisten ist», so Markus Gilli, Chefredaktor der TV-Sendergruppe der AZ Medien. Die Knappheit der zur Verfügung stehenden Kanäle sei in Zeiten der digitalen Verbreitung ein Scheinargument.

Für Fernmeldedienstanbieter sei es zumutbar, Fernsehprogramme integral verbreiten zu müssen, meint auch Joiz-CEO Alexander Mazzara. Schliesslich würden «diese schon heute von weltweit einmaligen Privilegien wie zum Beispiel geringen Gebühren an die Verwertungsgesellschaft oder Catch-Up TV» profitieren.

StarTV-Inhaber Paul Grau sieht durch die einseitige Verbreitungspflicht den Wettbewerb verzerrt: «Die vom Bakom vorgeschlagene Lösung verschiebt das Ungleichgewicht in einem für die Zukunft der privaten TV-Veranstalter entscheidenden Bereich weiter zugunsten der Fernmeldedienstanbieter und der SRG. Das können wir nicht akzeptieren», erklärt der Medienunternehmer.

Die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verfolgt den primären Zweck, HbbTV in der Schweiz zu regulieren, da die SRG und die privaten Schweizer TV-Veranstalter angekündigt haben, 2015 HbbTV einführen zu wollen.

Bereits der Dachverband der Schweizer Kabelnetzunternehmen, Swisscable, lehnt die vom Bakom vorgeschlagene Revision der Radio- und Fernsehverordnung strikt ab. Der Verband spricht von einer «Lex SRG», da die Revision der staatlichen SRG damit ein eigenes HbbTV-Angebot ermögliche, über das sie auch das Onlinewerbeverbot umgehen kann.

Swisscable-Geschäftsführer Simon Osterwalder sagte gegenüber dem Klein Report letzten Freitag: «Wieder will die SRG dank den aus Gebühren grosszügig vorhandenen Mitteln ein neues Multimedia-Produkt einführen und ausbauen, von welchem Private, die technische Neuerungen selbst finanzieren müssen, nur träumen können.»

Swisscable stört, dass die SRG Gebührengelder, die ab dem 1. Januar 2015 noch üppiger fliessen durch die zusätzliche Besteuerung von Klein- und Mittelunternehmen, unter einem Deckmantel für eine neue Technik und ein neues Produkt nutzen kann. Zudem darf der Staatssender künftig auf diesem Produkt auch noch Werbung schalten und profitiert zusätzlich von einem gesetzlichen Verbreitungsprivileg, das nur besteht, wenn der Service public auf dem Spiel steht.