Am Samstag, 9. August, haben FCZ-Fans in Pratteln die Notbremse ihres Extrazugs gestoppt, worauf mehrere Vermummte eine reguläre S-Bahn gestürmt und Familien mit FCB-Schals eingeschüchtert und einzelne Zugpassagiere sogar ausgeraubt haben.
Am Samstag, 16. August, haben gewaltbereite Luzerner Fans mit Eisenstangen auf Busse der Luzerner Verkehrsbetriebe eingeschlagen, in denen FCZ-Fans nach dem Spiel zurück Richtung Bahnhof transportiert wurden. Zudem wurde der Buskonvoi der FCZ-Fans mit Steinen beworfen.
Trotz der wiederholten Gewalt gegen Fussballzuschauer, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an Spiele ihres Lieblingsvereins reisen, ist auf der Homepage des «Tages-Anzeigers» nach wie vor eine interaktive Schweizer Karte zu finden, auf der eingezeichnet ist, in welchen Schweizer Gemeinden Fans welches Vereins leben.
Sicherheitsbedenken hat der «Tages-Anzeiger» wegen der Karte nicht - ganz im Gegensatz zu jenem weiblichen FCZ-Fan, der beim Presserat eine Beschwerde gegen die Mitte Juli veröffentlichte Karte eingelegt hat. «Ich will nicht, dass an Spieltagen jeder auf seinem Smartphone nachsehen kann, an welchen Bahnhöfen an Spieltagen Fans wie ich ein- und aussteigen», erklärt die Frau, die seit Jahren auf der Letzigrund-Haupttribüne den FC Zürich unterstützt, dem Klein Report: «Da ich auf der Karte als der einzige FCZ-Fan in einem 20-Kilometer-Radius markiert worden bin, fühle ich mich seit dem Erscheinen der Karte viel unsicherer», ergänzt sie.
Für den «Tagi»-Ratschlag, doch einfach vor und nach Spielen ohne Fanutensilien unterwegs zu sein, hat sie wenig Verständnis, ist sie doch als Fan mit Zürcher Dialekt in ihrem neuen Wohnkanton auch ohne spezielle Fanbekleidung schnell als FCZ-Fan identifizierbar. «Die Gewaltattacken der letzten Tage gegen Benutzer des öffentlichen Verkehrs haben mich in meinem Anliegen bestärkt, den Presserat darüber entscheiden zu lassen, ob die Fankarte wirklich so sehr einem öffentlichen Interesse entspricht, dass nicht einmal im Ausnahmefall ein Datensatz entfernt oder zumindest besser anonymisiert werden darf.»