Der Presserat tritt auf die Beschwerde gegen die Fussball-Fankarte ein, die der «Tages-Anzeiger» auf seinem Datenblog veröffentlicht hat. Auf der interaktiven Karte ist ersichtlich, in welchen Gemeinden die Fans der verschiedenen Fussball-Clubs wohnhaft sind.
Ein weiblicher FCZ-Fan aus dem Kanton Bern beklagte sich nach der Veröffentlichung der Karte beim «Tages-Anzeiger», da sie die einzige Anhängerin des Clubs in einem Radius von 20 Kilometern sei. Sie befürchtet, dass unter anderem auch gewalttätige Anhänger gegnerischer Clubs per Smartphone leicht herausfinden könnten, welche Fans an welchen Bahnhöfen ein- und aussteigen.
Nachdem der Datenblog nicht auf ihre Reklamation reagierte, richtete sie sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie stützte sich auf Punkt 7 der Erklärung der Journalistinnen und Journalisten, wonach die Privatsphäre der einzelnen Personen respektiert werden muss, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt. Der Presserat wird nun entscheiden, ob die Datensammler vom «Tages-Anzeiger» mit ihrer interaktiven Fankarte zu weit gegangen sind.