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Montag
21.03.2022

Medien / Publizistik

Im Titel des Artikels steht die unbelegte Behauptung der Sklaverei...             (Screenshot NZZaS)

Im Titel des Artikels steht die unbelegte Behauptung der Sklaverei... (Screenshot NZZaS)

Der Presserat rügt den Titel «Kubanische Ärzte versklavt», der im Februar 2021 in der «NZZ am Sonntag» erschienen ist.

Im Artikel ging es unter anderem um die Arbeitsbedingungen der Ärztebrigaden, die ausserhalb Kubas zum Einsatz kommen. Thematisiert werden Wochenarbeitszeiten von 64 Stunden, eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Einsatzland oder auch der Zwang, Kollegen zu bespitzeln.

Die UNO-Sonderberichterstatterin für heutige Formen der Sklaverei kritisiere diese Bedingungen und schliesse nicht aus, dass «sklavereiähnliche Zustände» vorliegen könnten.

Die NZZ-Korrespondentin stellt dies im Artikel nicht als Tatsache dar, weshalb der Presserat den Lauftext in diesem Punkt explizit nicht rügt. Anders jedoch im Titel: Da steht aktiv die unbelegte Behauptung der Sklaverei, womit der Titel die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.

Bei der Berechnung der Arbeitsstunden, Tagesansätze und Einnahmen, die Kuba betreffend die Einsätze der Ärztebrigaden verzeichnet, weist die NZZaS wohl darauf hin, dass Kuba diese Zahlen nicht offenlege. Die trotzdem angeführten Zahlen sind aber gemäss dem Presserat in einem Masse widersprüchlich, dass eine klärende Bemerkung nötig gewesen wäre. Nach eingehender kontroverser Diskussion stellt der Presserat in diesem Punkt ein Versäumnis der Redaktion, aber keinen Verstoss gegen die Berufsregeln fest.