Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die «NZZ am Sonntag» zwar abgelehnt, aber als «diskriminierende Darstellung» gegenüber Juden kritisiert.
In einem Leserbrief, den die «NZZ am Sonntag» im Dezember 2016 abgedruckt hat, charakterisierte ein Leser einen kontroversen deutschen TV-Gesprächsleiter, einen prominenten Juden, als «überdreht» und «hormongetrieben». Er verglich ihn mit sechs anderen Prominenten, die mit Sexskandalen und anderen Vorwürfen in die Schlagzeilen geraten waren. Die Männer, denen der Leserbriefschreiber einen gleich schlechten Charakter attestierte, sind allesamt auch Juden.
Der Presserat entschied: In einem solchen Zusammenhang nur Juden aufzuzählen, bestärke entsprechende Vorurteile. Er hat die Beschwerde dennoch abgewiesen, weil der «Journalistenkodex bei Leserbriefen ausdrücklich vorgibt, dass Eingriffe in Zuschriften im Interesse der Meinungsfreiheit nur bei `offensichtlichen` Verstössen zulässig seien. Dieses Element des `Offensichtlichen` habe im konkreten Textumfeld aber gefehlt.»