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Montag
21.03.2022

Medien / Publizistik

Während Direktor Christian Bock (l.) nicht persönlich zu Vorwürfen und monierten Fehlentwicklungen beim Zoll Stellung nehmen wollte, wurde im Mai 2021 das Eidgenössische Finanzdepartement von Bundesrat Ueli Maurer aktiv…     (Bild: CH Media)

Während Direktor Christian Bock (l.) nicht persönlich zu Vorwürfen und monierten Fehlentwicklungen beim Zoll Stellung nehmen wollte, wurde im Mai 2021 das Eidgenössische Finanzdepartement von Bundesrat Ueli Maurer aktiv… (Bild: CH Media)

Der Presserat weist eine Beschwerde des Finanzdepartements gegen die Zoll-Serie von CH Media «in der Hauptsache ab» – eine Rüge aber gab es, wie sich einer Mitteilung des Presserates entnehmen lässt.

Die CH Media Berichterstattung über die Zolldirektion soll dabei den Journalistenkodex nur in einem Nebenpunkt verletzt haben, heisst es in der Stellungnahme.

Die Titel der CH-Media-Gruppe veröffentlichten im April 2021 in einer fünfteiligen Serie die Ergebnisse einer grösseren Recherche über die Restrukturierung der Eidgenössischen Zollverwaltung und Christian Bock, den Direktor der Zollverwaltung. In jedem Beitrag wurde ein anderer Aspekt der Umstrukturierung respektive des Verhaltens von Bock thematisiert. Unter anderem ging es dabei um die Absicht, fast die gesamte Zollverwaltung zu bewaffnen oder um Bocks Führungsstil und dessen Auftritte in der Öffentlichkeit.

«Wo er wirkt, herrscht ein Klima der Angst – Zolldirektor Bock, ein Chefbeamter zum Fürchten», war die erste Folge der Serie betitelt.

Das Eidgenössische Finanzdepartement, zu welchem die Zollverwaltung gehört, erhob beim Schweizer Presserat Beschwerde gegen die Berichterstattung. Generell diskreditiere die Artikelserie eine Kaderperson der Bundesverwaltung mit einseitigen, unausgewogenen und diffamierenden Aussagen. Private Episoden, die mit Bocks Funktion in der Zollverwaltung kaum etwas zu tun hätten, würden geschildert, die Berichterstattung sei zum Teil unwahr, verletze die Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Quellen sowie die Privatsphäre des Amtsdirektors und dessen Menschenwürde.

Der Presserat wies die Beschwerde in den wesentlichen Punkten ab. Lediglich Hinweise auf religiöse Aktivitäten des Direktors sowie auf das Verhalten seines Sohnes seien nicht durch ein öffentliches Interesse gedeckt und verletzten die Privatsphäre. In den Texten war der Umstand thematisiert worden, dass Bock einer Freikirche angehöre und dass sein Sohn ins zum Zoll gehörende Grenzwachtkorps eingetreten war.