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Samstag
05.01.2019

Medien / Publizistik

Ein Artikel der französischen Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) landete über die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) schliesslich beim «Blick am Abend». Nun hat sich der Presserat mit der Frage befasst, ob SDA und «Blick am Abend» die Ursprungsmeldung auf ihren Wahrheitsgehalt hätten nachrecherchieren müssen.

Die SDA hatte den AFP-Beitrag über einen Google-Entwickler ohne inhaltliche Änderungen übernommen. Im Artikel ging es um dessen Aussage, wonach Frauen aufgrund «biologischer Unterschiede» in der Technologiebranche untervertreten seien. Diese Äusserung kostete ihn den Job.

Über die SDA machte der Text den Weg in die Redaktion von «Blick am Abend» und wurde dort mit dem Titel «Google feuert Frauenhasser» angereichert. Darüber hinaus wurde der «Frauenhasser» vom Gratisblatt beim Namen genannt – es handelte sich dabei um Google-Entwickler James Damore.

Gemäss Presserat durften sowohl SDA als auch «Blick am Abend» die Ausgangsmeldung aus Frankreich ungeprüft übernehmen. «Laut Praxis dürfen sich Journalisten bei Meldungen anerkannter Nachrichtenagenturen auf die Richtigkeit des Inhalts verlassen», heisst es im Entscheid, der am Donnerstag publiziert wurde.

Auch die Anreicherungen im Artikel des «Blick am Abend» sind aus Sicht des Gremiums in Ordnung, da es sich um Werturteile handle. Solche dürfen einem Artikel auch dann vorangestellt werden, wenn sie nicht zutreffen – solange sie für den Leser als Werturteil erkennbar sind.

Die Nennung des Namens des Google-Entwicklers sei ebenfalls «nicht zu beanstanden», da dieser bereits selber mit seinem Manifest an die Öffentlichkeit gelangt war. Weder «Blick am Abend» noch SDA haben deshalb mit ihren Berichten gegen die Regeln des Presserats verstossen.