Da weder die Staatsanwälte des Bundes noch jene des Kantons Bern für das Subventionsdesaster bei der PostAuto AG zuständig sind, soll jetzt das Bundesamt für Polizei ran. Die am Dienstag mit dem Verwaltungsstrafverfahren beauftragte Behörde habe dabei «keine Eignerinteressen», kommentierte der Bundesrat seinen Entscheid.
Mitte Februar hatte das Bundesamt für Verkehr bei der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Strafanzeige «gegen Unbekannt» eingereicht. Das war jedoch die falsche Adresse, wie sich jetzt zeigte. «Allfällige Widerhandlungen gegen das eidgenössische Subventionsgesetz sind in einem Verwaltungsstrafverfahren durch die Bundesverwaltung zu untersuchen und zu beurteilen», erklärte die Pressestelle des Bundesrats am Dienstag die Verantwortlichkeiten.
Die geeignete Behörde hat die Regierung im Bundesamt für Polizei (Fedpol) gefunden. Die Fedpol wird das Verwaltungsstrafverfahren führen. «Im Gegensatz zu verschiedenen Behörden des Uvek und des EFD nimmt das EJPD und damit auch die Fedpol keine Eigeninteressen wahr.» Sie könne dieses Verfahren «unbefangen und unabhängig» führen, so die Regierung.
Wie lange das Verfahren dauert, steht in den Sternen. Je nach Verlauf könnten «sogar Jahre» ins Land streichen, bis ein Entscheid auf dem Tisch liegt.