Der Preisüberwacher Stefan Meierhans und die Schweizerische Post haben sich auf neue Regeln geeinigt. Ab dem 1. Januar 2018 verzichtet die Post auf die Zollrevisions-Gebühr.
Warenpakete, die aus dem Ausland in die Schweiz verschickt werden, landen gezwungenermassen beim Zoll. Die Eidgenössische Zollverwaltung behält sich dabei vor, gewisse Stichproben zu nehmen. Dem Empfänger eines betroffenen Pakets verrechnet die Post dafür 13 Franken. Mit dieser sogenannten Zollrevisions-Gebühr ist ab 2018 Schluss.
Vorstösse und Diskussionen im National- und Ständerat zeigten, dass «die momentane Lösung nicht befriedigend» sei, informierte die Post in einer Mitteilung am Montag. Mit der Abschaffung der Verrechnung einer Gebühr für Stichproben reagiert der gelbe Riese nun auf die Politik.
Zu den Verhandlungsergebnissen mit dem Preisüberwacher gesellen sich auch andere Neuerungen. Bei den nationalen Paketen werden neue Preis- und Gewichtsstufen festgelegt. Das führt zu leichten Preisanpassungen bei Paketen über zwei Kilogramm, während die Preise bei den leichteren Paketen unverändert bleiben.
Daneben wurden auch Online-Rabatte für Pakete und die «Aktion Weihnachtspakete 2018» vorgestellt, in welcher die Post rund einen Monat vor Weihnachten eine einfränkige Vergünstigung für alle Inlandpakete von Privatkunden vorsieht.