Die Quickmail AG hat gegen den Staatskonzern Post eine Niederlage erlitten: Die Zustellerin von adressierten Sendungen kann die Postfachanlagen der Post nicht nutzen.
Mit dem gelben Giganten gab es nämlich in preislicher Hinsicht keine Einigung. Deshalb hatte sich das St. Galler Unternehmen Mitte 2015 an die Eidgenössische Postkommission (Postcom) gewandt. Die Postcom verfügte daraufhin einen Preis, wie die «HandelsZeitung» in ihrer neusten Ausgabe schreibt. Dieser Zugangspreis für die Postfachanlagen lag aber fast ebenso hoch wie derjenige, den die Post von ihren Geschäftskunden verlangt.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Quickmail gegen eine Verfügung der Postcom abgewiesen, wie die Zeitung weiter schreibt und dabei Geschäftsführer Christof Lenhard zitiert, dass Quickmail den Fall nicht ans Bundesgericht weiterziehen wolle. Man hoffe stattdessen, dass die Politik das Problem im Rahmen der anstehenden Revision des Postgesetzes löse.