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Mittwoch
22.06.2016

TV / Radio

Der «Kassensturz» hat seine Sorgfaltspflicht im Vorfeld von Wahlen verletzt. Der Beitrag «Parteien im Konsumenten-Check: Diese fallen durch», den SRF am 15. September 2015 ausgestrahlt hat, ist zu einseitig auf die SVP als «konsumentenfeindlichste Partei» fokussiert gewesen, befand die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI.

«Wahlrelevante Sendungen müssen fair, ausgewogen und unparteiisch sein, um die Chancengleichheit der kandidierenden Parteien und Gruppierungen zu gewährleisten», hält die UBI fest. Diese aus dem rundfunkrechtlichen Vielfaltsgebot abgeleiteten Anforderungen erfüllte der Beitrag nicht. 

«Die Kommentare der Redaktion kamen einer negativen Wahlempfehlung gegenüber der SVP gleich.» Der Beitrag beeinflusste die Meinungsbildung der Wahlberechtigten in unzulässiger Weise, wie es in der Begründung des Entscheids weiter heisst.

Die Beschwerde eingereicht hatten die SVP-Nationalräte Gregor Rutz und Natalie Rickli. Die UBI entschied mit sieben zu zwei Stimmen zugunsten der Beschwerdeführer. Der Test zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien hatte SRF einen Monat vor den eidgenössischen Parlamentswahlen vom 18. Oktober 2015 ausgestrahlt.