Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat eine entsprechende Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi angenommen. Der Entscheid fiel mit 121 zu 66 Stimmen bei acht Enthaltungen relativ deutlich.
Seit Längerem wird kritisiert, dass Medieninhalte von KI-Diensten zum Training ihrer Sprachmodelle verwendet werden. Selbst die Bezahlschranken der Schweizer Medien werden laut Petra Gössi durch die Künstliche Intelligenz umgangen.
So griffen KI-Systeme wie zum Beispiel Perplexity «selbsttätig auf einzelne relevante Inhalte zu, formulieren die Inhalte um und geben diese für ihre Nutzenden als ‚Auskünfte‘ wieder», heisst es in der Motion.
Schweizer Medien würden so durch die internationalen KI-Dienste als Anbieter ihrer eigenen Informationen ersetzt und verdrängt.
«Für die Schweiz, die auf freie Medien angewiesen ist, ist diese Entwicklung fatal. Aus demokratiepolitischer Sicht muss darum das Urheberrecht konsequent und gemäss seinem Sinn und Zweck durchgesetzt werden», forderte die FDP-Politikerin in ihrer im letzten Dezember eingereichten Motion.
Zwar unterstützte die grosse Kammer am Dienstagvormittag die Forderung, strich dabei aber ein paar zentrale Passagen. Statt eines grundsätzlichen Verbots, Inhalte ohne Zustimmung für das Training von KI-Systemen zu verwenden, soll ein Opt-Out-Modell gelten: Rechteinhaber können verlangen, dass ihre Inhalte nicht genutzt werden.
Die ursprüngliche Formulierung der Motion hätte zu «massiven Fehlanreizen» geführt, argumentiert GLP-Nationalrätin Katja Christ für die vorberatende Kommission: «Sie verlangte eine vorgängige Zustimmungspflicht für jede Verwendung von Inhalten durch KI und die Streichung sämtlicher Schranken des Urheberrechtes. Damit wäre ein zentrales Prinzip unseres Rechtes aufgeweicht worden: Geschützt ist die individuelle Ausdrucksform, nicht die Information selbst.»
Auch, dass KI-Modelle Inhalte nicht reproduzieren, sondern Neues aus Mustern erzeugen, war ein Argument. Ob beim KI Training überhaupt eine urheberrechtlich relevante Nutzung vorliege, sei gar nicht so klar, so Christ weiter.
Gleichzeitig betonte der Nationalrat, der Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz dürfe durch die Regulierung nicht geschwächt werden. «Kein Land weltweit verfolgt eine so restriktive Linie, wie sie von der ursprünglichen Motion gefordert wurde», sagte die GLP-Nationalrätin weiter.
SP-Justizminister Beat Jans unterstützt die Motion, auch in der entschärften Form. «Eine Lösung könnte darin liegen, den Urheberinnen und Urhebern zu ermöglichen, ihre Werke auch im KI-Kontext zu verwerten und diese Verwertung so auszugestalten, dass die technologische Entwicklung in der Schweiz nicht behindert wird», so der Kompromissvorschlag des Bundesrats.
Eine ablehnende Minderheit der SVP konnte sich nicht durchsetzen.