«Finanzbranche diskriminiert Sexgewerbe» unterrichtete das Mittagsmagazin «Rendez-Vous» am Mittag über die «Diskrepanz zwischen Wirtschaftsfreiheit und Praxis von Banken und Versicherungen».
Der Klein Report ordnet ein: Die SRF-Sendung thematisierte, dass sogenannte «Sexarbeiterinnen» – in den unterschiedlichen Verordnungen und Gesetzen in der Schweiz ist immer die Rede von «Prostituierten» – kein Bankkonto bekämen oder sich nur schlecht versichern könnten, obwohl diese Tätigkeit völlig legal und normal sei.
Die Anmoderation meinte: Sexarbeit sei «so legal wie Brot zu verkaufen». Dies sind Sprachregelungen und Einordnungen, die in den vorhandenen kantonalen Gesetzen, Verordnungen und Anweisungen zur «Prostitution» nicht gebraucht werden.
Es gibt in der Schweiz kein «Bundesgesetz über Prostitution», dies geht im Beitrag völlig unter, sodass die Hörenden meinen, es gäbe quasi ein Bundesgesetz der Liberalisierung. Prostitution ist von Kanton zu Kanton anders geregelt. Somit ist es für den Klein Report zumindest seltsam, dass die SRF-Redaktion im Bericht zu den Beanstandungen behauptet, «Sexarbeit» sei der übliche Begriff und «Sexarbeit» sei in der Schweiz «so legal wie Brot zu verkaufen».
Die Wörter «Sexarbeit», «Sexworkerin», «Sexarbeiterin» werden von der SRF- Redaktion synonym für «Prostituierte» verwendet, was eindeutig ideologische und keine wertneutralen Begriffe sind.
Die SRF-Redaktion behauptet das Gegenteil, obwohl in den schweizerischen legalen Ordnungen zur Prostitution von «Prostitution» gesprochen wird. Die Beanstandungen störten sich an der Normalisierung der «Prostitution» durch «Sexarbeit» – die SRF-Redaktion kümmert sich nicht um die gesetzlichen Grundlagen und Begriffe.
Die SRF-Redaktion behauptet, «Sexarbeit» sei der normale Begriff für Prostitution und eine «wirtschaftliche Dienstleistung» wie alle anderen. Die Redaktion behauptet weiter, dass über die Straftaten in der Prostitution wie Menschenhandel, Erpressung, Vergewaltigungen oder Gewalt gegen Frauen viel berichtet wurde – ohne eine Statistik zu liefern, die diese Aussage belegen würde.
Die Ombudsstelle übernimmt eins zu eins die Position der SRF-Redaktion und weist die Beschwerden gegen den Beitrag ohne zusätzliche Begründung ab.