Der Bericht der Nachrichtensendung «10vor10» warf hohe Wellen: Bestimmte Orte in der Gemeinde Bremgarten sollten für die Bewohner des Asylzentrums tabu sein, unter anderem das Freibad. Ein Zuschauer beanstandete diesen Bericht nun als «schlecht recherchiert» und «unvollständig und somit falsch».
Der Beanstander wies darauf hin, dass das Sperrgebiet lediglich Schul- und Sportanlagen betreffe und ausserdem nur zwischen 7 und 18 Uhr gelte. Der Bericht vom 5. August habe aber von weit umfassenderen Verboten berichtet. «Der gesamte Beitrag erweckt den Eindruck, dass die Stadt Bremgarten - und somit auch die Schweiz - fremdenfeindlich und rassistisch ist», ergänzt der Zuschauer.
Christian Dütschler, Redaktionsleiter von «10vor10», schreibt zu den Vorwürfen, dass auf einer Karte der «sensiblen Zonen» der Geltungsbereich weit grösser eingezeichnet gewesen sei und nicht nur Schul- und Sportanlagen umfasst habe.
In Dütschlers Stellungnahme heisst es, dass seine Mitarbeiter beim Leiter der Bundes-Asylzentren und dem Stadtammann von Bremgarten mehrmals nachgefragt hätten. «Bei der Auswahl der einzelnen Interviewpassagen fiel unserem Reporter auf, dass die Vertreter des Bundesamtes für Migration (BFM) wie der Stadt Bremgarten in den Interviews und in den Hintergrundgesprächen beide von zeitlich unbegrenzten Verboten gesprochen hatten.»
Erst am Tag nach der Ausstrahlung sei die Sachlage geklärt worden und der Direktor des BFM hätte den Aussagen seines Untergebenen widersprochen.
Ombudsmann Achille Casanova stellte fest, dass das Sachgerechtigkeitsgebot in dem Beitrag verletzt worden sei. Jedoch sei nicht klar, ob die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt worden sei. Die Reporter hätten zwar wiederholt nachgefragt, andererseits hätten die Informationen eine andere Interpretation zugelassen.
Casanova ergänzte, dass die Sendung «10vor10» nicht für einen Imageverlust Bremgartens oder der Schweiz verantwortlich gemacht werden könne. International habe vor allem das Zutrittsverbot zur Badi Kritik hervorgerufen. «Diese fragwürdige Massnahme ist tatsächlich in der Vereinbarung vorgesehen und kann nicht `10vor10` vorgeworfen werden», schrieb er.