Für einige Zuschauerinnen und Zuschauer war die Live-Tanzsendung «Darf ich bitten?» nicht die richtige Bühne für den Heiratsantrag von SRF-Moderator Sven Epiney an seinen Partner Michael. Er soll dadurch das Fernsehen für seine privaten Zwecke missbraucht haben.
Fünf Beanstandungen sind deshalb beim Ombudsmann des Schweizer Fernsehens (SRF) eingegangen. Die Personen monierten unter anderem, dass Sven Epiney durch den medienwirksamen Heiratsantrag «seinen privaten Bekanntheitsgrad» gefördert und seine Beziehung in unangemessener Weise in den Mittelpunkt der Sendung gestellt habe.
Ein anderer Beanstander hatte Mühe mit dem «langdauernden Kuss» der beiden Männer, nachdem Epiney um die Hand seines Partners angehalten hatte. Eine weitere Person stellte in den Raum, dass es sich bei der ganzen Aktion um eine «Propagandaaktion von Homosexuellenverbänden» gehandelt haben könnte.
Für den Ombudsmann Roger Blum ist der Fall klar: Überraschende Momente und Emotionen gehören zu einer Unterhaltungsshow dazu. Sven Epiney habe das Fernsehen nicht für seine privaten Interessen missbraucht. Weil der Heiratsantrag nahtlos an die Erzählung seines letzten Tanzes anschloss, habe die Szene «einfach gepasst».