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Freitag
06.01.2017

Medien / Publizistik

Zwei der Hauptbaustellen des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) wurden erkannt: Im Parlament ist eine Initiative hängig, die finanzielle Barrieren beim Zugang zu amtlichen Dokumenten beseitigen will. Zudem sollen ab 2017 Schlichtungsanträge im Zusammenhang mit dem Zugang schneller behandelt werden.

Wenn Verwaltungsbehörden die Akteneinsicht verweigern, ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) die richtige Anlaufstelle. Können sich die Behörde und die ersuchende Person nicht über den Zugang einigen, so gibt der Edöb eine Empfehlung ab.

«Die Zahl der Zugangsgesuche hat seit der Inkraftsetzung des BGÖ vor zehn Jahren kontinuierlich zugenommen. Der Prozentsatz der teilweise oder vollständig gewährten Gesuche ist stetig gestiegen», sagt Silvia Böhlen Chiofalo, Spezialistin Kommunikation des Edöb, dem Klein Report.

Mehr Zugangsgesuche bedeuten gleichzeitig auch mehr Arbeit für die Schlichtungsstelle: «Was uns betrifft, ist vor allem die Bearbeitung der Schlichtungsanträge innert 30 Tagen ein Anliegen», erklärt Böhlen Chiofalo. Um das Verfahren zu beschleunigen, will der Edöb ab diesem Jahr Anträge vorwiegend in mündlichen Schlichtungen und in Anwesenheit der Beteiligten verhandeln. Das Problem wurde erkannt und soll nun gelöst werden.

Ein weiterer Streitpunkt seit Inkrafttreten des BGÖ vor zehn Jahren ist die Gebührenerhebung: «Die Behörden müssen sich seither am Transparenzgedanken orientieren. Anlass zu Diskussionen geben die für die Beschaffung der Informationen durch die Behörden erhobenen Gebühren. Dagegen ist nun eine parlamentarische Initiative ergriffen worden», sagt Silvia Böhlen.

Damit spricht sie die Initiative von SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher an, die im Parlament hängig ist. Ziel der Initiative ist es, dass nur noch in Ausnahmefällen für den Zugang zu amtlichen Dokumenten Gebühren erhoben werden dürfen.

Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hat sich Ende Oktober mit 17 zu 4 Stimmen deutlich für die Initiative ausgesprochen. Noch im Januar soll in der zweiten Kommission abgestimmt werden.