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Sonntag
02.10.2022

Medien / Publizistik

Eine einzige Gegenstimme gab es...

Eine einzige Gegenstimme gab es...

Mit einer einzigen Gegenstimme haben National- und Ständerat die langdiskutierte Änderung im Öffentlichkeitsgesetz am Freitag unter Dach und Fach gebracht.

Damit ist die Einsichtnahme in amtliche Dokumente in Zukunft «grundsätzlich kostenfrei». In Ausnahmefällen darf die Bundesverwaltung jedoch Gebühren verrechnen.

Umstritten in einem längeren Hin und Her war bis zuletzt, ob für diese Gebühren eine Obergrenze eingeführt werden soll oder nicht. Der Nationalrat meinte ja, der Ständerat sagte nein – und setzte sich schliesslich durch.