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Donnerstag
16.06.2022

Medien / Publizistik

Justizministerin Karin Keller-Sutter fürchtet sich vor «erheblicher Zusatzbelastung». (Bild Screenshot parlament.ch)

Justizministerin Karin Keller-Sutter fürchtet sich vor «erheblicher Zusatzbelastung». (Bild Screenshot parlament.ch)

Der Nationalrat bleibt dabei: Für aufwendige Akten-Gesuche sollen Medienschaffende höchstens 2000 Franken bezahlen müssen.

Mit 130 zu 53 Stimmen hat die grosse Kammer an ihrem früheren Entscheid festgehalten. Damit bleibt die Differenz zum Ständerat bestehen. 

Einig sind sich die beiden Räte: Wer aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes bei den Behörden Dokumente herausverlangt, soll in Zukunft «grundsätzlich» keine Gebühren mehr berappen müssen. 

In der Frage, ob eine Obergrenze für Gesuche, die den Ämtern viel Arbeit verursachen, eingeführt werden soll, gehen die Meinungen aber auseinander. Die kleine Kammer hatte sich gegen eine Obergrenze ausgesprochen und war damit dem Bundesrat gefolgt.

Die Zahl der Zugangsgesuche, welche bei der Bundesverwaltung eingehen, nehme jährlich zu, sagte Karin Keller-Sutter. Darunter befänden sich auch «sehr umfangreiche und komplexe Gesuche», die zu einer «erheblichen Zusatzbelastung» führen würden.

«Es erscheint dem Bundesrat sachgerecht, dass in solchen Ausnahmefällen eine dem Aufwand angemessene Gebühr verlangt werden kann», sagte die Justizministerin. «Dabei gibt es verschiedene Gerichtsurteile, die zeigen, dass auch Gebühren von über 2000 Franken gerechtfertigt sein können.»

Die Forderung nach Kostenbefreiung hatte SP-Frau Edith Graf-Litscher lanciert – und zwar schon vor mehr als sechs Jahren. Parteikollegin Céline Widmer verteidigte das 2000-Franken-Limit als «Sicherungsnetz». 

«Damit soll nämlich schlicht ausgeschlossen werden, dass Gebühren in Einzelfällen ein solches Ausmass annehmen können, dass dies einer Behinderung des Zugangs zu Dokumenten gleichkommt», sagte die SP-Nationalrätin aus Zürich.

Das Dossier geht nun abermals an den Ständerat.