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Dienstag
28.06.2016

Medien / Publizistik

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597 Gesuche um Einsicht in amtliche Dokumente wurden innert Jahresfrist bei den Bundesbehörden gestellt, ein neuer Rekord seit Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) im Jahr 2006. In etwas mehr als der Hälfte (54 Prozent) bekamen die Gesuchsteller uneingeschränkten Zugang, in 21 Prozent der Fälle teilweisen Zugang.

Immer häufiger wird bei den Behörden angeklopft und Einblick in Unterlagen verlangt. 2009 waren es noch 232 Gesuche gewesen. «Mit Blick auf den kontinuierlichen Anstieg an Zugangsgesuchen ist davon auszugehen, dass der Bekanntheitsgrad und die Nutzung des BGÖ weiter zunehmen werden», kommentierte der neue Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) Adrian Lobsiger den Trend in seinem am Montag veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2015/2016.

Dass nur etwas mehr als der Hälfte der Gesuchsteller voller Zugang zu den nachgefragten Dokumenten gewährt wurde, ist für den Edöb nicht weiter erstaunlich, entspreche es doch dem Usus in den vergangenen Jahren.

Bei den Departementen liegen das Eidgenössische Departement des Äusseren (EDA) mit 134 Gesuchen, das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit 101 und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit 84 an der Spitze. Am transparentesten war das EDA, das von 134 Gesuchen 110 vollständig positiv beantwortete, in 17 Fällen den Zugang teilweise gewährte und nur in sieben Fällen kniff, wie in dem über 100 Seiten starken Wälzer zu lesen ist.

Wem von den Bundesämtern der Zugang ganz oder teilweise verweigert wird, kann beim Edöb einen Schlichtungsantrag stellen. Dies geschah im verflossenen Jahr in 98 Fällen - womit 43 Prozent der ganz oder teilweise abgewiesenen Gesuchsteller nicht locker liessen, darunter am häufigsten Medienschaffende.