Nach einem siebenjährigen Rechtsstreit hat das Verwaltungsgericht Zürich entschieden, dass formelle Beschlüsse interkantonaler Konferenzen dem Öffentlichkeitsprinzip unterliegen.
Konkret verpflichtet das Gericht die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, Beschlüsse aus Vorstandssitzungen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und - direktoren (GDK) offenzulegen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Aktenzugangsgesuch von öffentlichkeitsgesetz.ch aus dem Jahr 2018. Der Verein mit Geschäftsführer Martin Stoll verlangte Einsicht in Unterlagen der GDK-Vorstandssitzungen, darunter Einladungen, Traktandenlisten und Protokolle.
Die Zürcher Gesundheitsdirektion verweigerte den Zugang mit der Begründung, die GDK sei ein privatrechtlich organisierter Zusammenschluss und nicht dem kantonalen Informationsgesetz unterstellt. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, der über Regierungsrat, Verwaltungsgericht und Bundesgericht führte.
Bereits 2020 stellte das Zürcher Verwaltungsgericht klar, dass der Kanton Zürich ein solches Gesuch materiell prüfen muss. Das Bundesgericht bestätigte diese Sicht 2021 in einem Zwischenentscheid und hielt fest: Alle Dokumente, die sich im Besitz einer kantonalen Behörde befinden, unterstehen grundsätzlich dem Öffentlichkeitsprinzip; unabhängig davon, ob sie von einer interkantonalen Konferenz stammen.
Doch damit nicht genug. Nach dem bundesgerichtlichen Entscheid gewährte die Zürcher Gesundheitsdirektion zwar Zugang zu Einladungen und Traktandenlisten, verweigerte jedoch weiterhin die Herausgabe der Sitzungsprotokolle. Der Regierungsrat bestätigte diese Verweigerung im Oktober 2024. Öffentlichkeitsgesetz.ch gelangte erneut mit Erfolg ans Verwaltungsgericht.
In seinem aktuellen Urteil unterscheidet das Gericht klar zwischen dem geschützten Meinungsbildungsprozess und den formellen Beschlüssen. Während die detaillierten Protokollinhalte weiterhin vertraulich bleiben dürfen, müssen die gefassten Beschlüsse offengelegt werden.
Diese seien sachlich formuliert, liessen keine Rückschlüsse auf individuelle Positionen einzelner Kantone zu und beeinträchtigten die interne Willensbildung nicht. Das öffentliche Interesse an Transparenz überwiege daher.
«Das Urteil schliesst eine bisher bestehende Transparenzlücke», kommentiert der Verein den Gerichtsentscheid am Freitag.
In interkantonalen Konferenzen, etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung oder Sicherheit, würden zentrale politische Weichenstellungen vorbereitet. «Bislang konnten diese Gremien ihre Beschlüsse weitgehend im Verborgenen fassen. Nun ist gerichtlich bestätigt: Interkantonale Zusammenarbeit darf nicht dazu dienen, demokratische Kontrolle zu umgehen.»
Der Entscheid ist laut öffentlichkeitsgesetz.ch auf vergleichbare interkantonale Konferenzen übertragbar und erhöht den Druck auf die Kantone.
Gleichzeitig wahre das Urteil den «notwendigen Schutz der internen Beratungen».
Die ist vergleichbar mit der Praxis bei Regierungsratssitzungen. Auch dort ist der Entscheid zwar öffentlich, die Diskussion jedoch vertraulich.


