Nach langem Hin und Her hat sich nun der Ständerat durchgesetzt: Bei Gesuchen um Akteneinsicht gibt es auch in Zukunft keine Obergrenze für die Gebühren, die die Behörden den Journalisten «in Ausnahmefällen» abverlangen können.
Das Geschäft, das vor über sechs Jahren von der SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher lanciert worden war, verankert im Öffentlichkeitsgesetz der Verwaltung, dass der Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung «in der Regel kostenlos» ist.
Ausnahmsweise sollen solche Gesuche kostenpflichtig sein, wenn sie einen «besonders hohen Aufwand» für die Verwaltung zur Folge haben. Der Nationalrat hat sich mehrmals klar dafür ausgesprochen, dass im Gesetz eine Maximalgebühr von 2000 Franken festgeschrieben werden soll, das letzte Mal mit 130 zu 53 Stimmen.
«Wenn wir zum Öffentlichkeitsprinzip stehen, dann können und dürfen wir die Schwelle für die Akteneinsicht nicht mittels Gebühren wieder erhöhen und damit dieses Prinzip untergraben», sagte die SP-Frau Céline Widmer am Donnerstag im Nationalrat.
Gebühren dürften nicht als Zugangshindernis eingesetzt werden und dürfen keine Disziplinierungsmassnahme sein. Gerade sei der Staatspolitischen Kommission und der Ratsmehrheit diese Obergrenze so wichtig, so die Kommissionssprecherin weiter.
Anderer Ansicht war allerdings der Ständerat, und das wiederholt. Er argumentierte damit, dass in der Vergangenheit sehr selten Gebühren erhoben worden seien. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter argumentierte so.
Auch sei es gar nicht am Parlament, sondern am Bundesrat, die Details wie eine Obergrenze in einer Verordnung zu regeln.
Um das Geschäft endlich ans Trockene bringen zu können, hat die Kommission seinem Rat nun vorgeschlagen, sich dem Ständerat anzuschliessen – was das Plenum im Nationalratssaal am Donnerstagvormittag dann auch tat.
Grundsätzlich kostenlos mit womöglich teuren Ausnahmen: Dies ist nun also das neue Preisniveau der journalistischen Aktengesuche. Trotz des «Wermutstropfens» der fehlenden Obergrenze bezeichnete Céline Widmer die Neuerung als «Schritt zur Stärkung des Öffentlichkeitsprinzips».