2021 gingen bei den Bundesbehörden 1385 Gesuche um Akteneinsicht aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes ein. Das sind fast 200 mehr als im Vorjahr.
In 694 Fällen gewährten die Behörden einen vollständigen Zugang, während bei 324 Gesuchen nur ein teilweiser oder aufgeschobener Zugang zu den Dokumenten genehmigt wurde, wie aus dem am Mittwoch publizierten Jahresbericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger hervorgeht.
«Zu den höheren Zahlen an eingereichten Zugangsgesuchen hat auch beigetragen, dass die Bevölkerung über Medienberichte immer bessere Kenntnisse über das Öffentlichkeitsprinzip erlangt und dessen Möglichkeiten vermehrt auch aktiv nutzt», heisst es in dem Bericht weiter.
Der eigentliche Treiber war aber Corona respektive die Corona-Massnahmen und das «Transparenzbedürfnis», das sie stimulierten. So verlangten 336 von den insgesamt 1385 Gesuchstellern nach Dokumenten, die irgendwie in Bezug zu Corona standen.
Dabei zeigt sich, dass der vollständige Zugang in 121 Fällen (36 Prozent) gewährt wurde, im Vergleich zur Gesamtstatistik weniger oft. Seit 2015 wird im Schnitt in 50 Prozent der Fälle ein vollständiger Zugang gewährt.
«Es ist damit zu rechnen, dass die gesellschaftliche Aufarbeitung der behördlichen Massnahmen gegen die Pandemie über den Zeitpunkt der erhofften Überwindung der Gesundheitskrise hinaus andauern wird, sodass im Jahre 2022 weitere Zugangsgesuche und Schlichtungsanträge mit Bezügen zur Pandemie eingehen dürften», mutmasst Lobsiger.