Pleiten, Pech und Pannen beim Beschaffungswesen des Bundes: Ob neue Jets für die Armee oder die Vergabe von Millionenaufträgen an Unternehmen, der Bund tätigt hin und wieder Beschaffungen, die er lieber unter den Teppich kehren würde.
Nun will der Bundesrat, dass ausgerechnet Dokumente, die in Verbindung mit dem Beschaffungswesen stehen, vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes ausgeklammert werden.
Ohne journalistische Initiative wäre in der Vergangenheit manch eine Panne, die dem Bund bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen unterlaufen ist, nie an die Öffentlichkeit geraten. Dabei erlauben nur die Dokumente des Bundes einen Einblick, wie Bundesbehörden mit Steuergeldern hantieren.
Doch diesen Einblick will der Bundesrat künftig verwehren. Ganz zum Ärger des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) hat er am Mittwoch eine Botschaft zum revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet.
Der Plan: Sämtliche Unterlagen sollen nach Abschluss des Verfahrens der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes und somit den Augen von Medien und Bevölkerung entzogen werden. «Vorbehalten bliebe einzig noch eine Auskunftspflicht gegenüber Behörden. Das heutige Zugangsrecht der Bevölkerung und der Medien würde damit wegfallen», so der Edöb.
Für den Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten käme das einer «Aushöhlung des Öffentlichkeitsgesetzes ins Gegenteil» gleich. Da Beschaffungsunterlagen bereits geschützt sind, wenn sie Geschäftsgeheimnisse oder Preiskalkulationen enthalten, sei eine zusätzlicher Ausklammerung dieser Akten nur «schwer nachvollziehbar».
Auch im Vernehmlassungsverfahren des revidierten Gesetzes sei «von keiner Seite» der Wunsch geäussert worden, im Öffentlichkeitsgesetz eine Ausnahme für das Beschaffungswesen zu machen. Nun entscheidet das Parlament darüber, ob es der Botschaft des Bundesrates in dieser Form zustimmt.