Die Swisscom hat eine superprovisorische Verfügung gegen die NZZ erwirkt, um weitere Artikel über den Inhalt von vier verloren gegangenen Datenträgern zu verhindern.
Die NZZ hatte im September publik gemacht, dass sie im Besitz von Datenbändern aus Swisscom-Rechenzentren ist.
Die NZZ habe in den letzten Wochen die Daten offenbar weiter ausgewertet, heisst es in einer Stellungnahme der Swisscom. Diese Schlussfolgerung zieht das Unternehmen, da in einem Artikel vom 20. Dezember 2013 auch einzelne Kundennamen veröffentlicht worden sind.
«Für eine solche Publikation besteht jedoch kein öffentliches Interesse. Vielmehr werden die Persönlichkeitsrechte der Kunden verletzt», heisst es. «Um die Interessen ihrer Kunden zu wahren, fordert Swisscom von der NZZ umgehend die Herausgabe und Vernichtung der ihr noch vorliegenden Daten sowie den Verzicht auf weitere Publikationen und prüft rechtliche Schritte gegenüber der Zeitung.»
Eine Strafanzeige gegen Unbekannt hat das Unternehmen wegen der abhanden gekommenen Bänder bereits eingereicht. Auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte wurde informiert. «Nach wie vor wird von einem kriminellen Hintergrund ausgegangen», teilte die Swisscom mit.
Bei der «Neuen Zürcher Zeitung», die am Freitagabend von der superprovisorischen Verfügung Kenntnis nahm, gibt man sich erstaunt. «Die NZZ hat diesen Fall publik gemacht, dabei aber immer mit der Swisscom kooperiert», teilte die Pressestelle mit.
«Die NZZ erachtet die superprovisorische Verfügung bzw. das Verbot als unbegründet und wird diese anfechten», heisst es. «Das Verhalten der NZZ sowie ihre Berichterstattung waren zu jedem Zeitpunkt rechtlich und journalistisch absolut korrekt.»