Die Belegschaft der NZZ-Gruppe ist verunsichert, was das gemeinsame Joint Venture mit den AZ Medien für sie bedeuten würde. In einem internen Mail, das dem Klein Report vorliegt, versucht die Unternehmensleitung deshalb, die Wogen zu glätten.
«Sie haben den Klein Report-Artikel zu den NZZ-Regionalmedien und den AZ Medien sicher auch gelesen», beginnt Jörg Schnyder, CFO und interimistischer Vorsitzender der Unternehmensleitung, im internen Mail an die Belegschaft. «Mir ist bewusst, dass solche Medienberichte Fragen aufwerfen und zu Unsicherheiten führen», schreibt er weiter unten.
Die Message an die Belegschaft ist klar: Ruhe bewahren in einer für das Unternehmen wegweisenden Phase. «Wir kennen alle die Herausforderungen unserer Branche», erklärt Schnyder vielsagend. «In diesem Umfeld spricht seit Jahren jeder mit jedem und man überlegt, ob es Dinge gibt, die man gemeinsam besser machen könnte.»
Inhaltlich verweist der Vorsitzende der Unternehmensleitung auf die Vertraulichkeit der Gespräche und spricht von «unterschiedlichen Optionen». Ob eine Zusammenarbeit mit den AZ Medien «möglich und sinnvoll sein könnte», wisse man noch nicht. «Ich möchte betonen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts entschieden ist.» Andernfalls würde die Belegschaft «so früh wie möglich» informiert.
Damit spricht Schnyder ein mögliches Hindernis an, das dem Joint Venture unter anderem noch im Weg stehen könnte: Die «2+2-Regel» im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). Artikel 44 Absatz 3 des Gesetzes sieht vor, dass ein Unternehmen «maximal zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen» erwerben kann.
Mit Tele 1, TVO, Tele M1 und TeleBärn haben NZZ und AZ Medien allerdings zusammen vier konzessionierte Fernsehsender. Doch der Bundesrat ist bereit, die 2+2-Regel im neuen Gesetz über elektronische Medien zu streichen. Zudem kann er bereits jetzt Ausnahmen für neue Verbreitungstechnologien vorsehen. Denn laut Bundesrat verhindert der «starre Mechanismus manch sinnvolle Entwicklung».