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Dienstag
04.03.2014

TV / Radio

Bei den Ombudsstellen für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter der Schweiz wurden letztes Jahr Beanstandungen ausschliesslich gegen Fernsehsendungen eingereicht - und nur in der deutschen Schweiz. Dies geht aus den Jahresberichten der drei sprachregionalen Ombudsstellen hervor, die die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) genehmigt hat.

35 Beanstandungen gingen bei der Ombudsstelle für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter der deutschen und rätoromanischen Schweiz im Jahr 2013 ein. In der überwiegenen Mehrzahl wurde eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots geltend gemacht.

Andere Beanstandungen betrafen die Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit, den Jugendschutz, die Achtung der Menschenwürde, die Gewaltverharmlosung bzw. -verherrlichung und unentgeltiche Schleichwerbung. Die materiell behandelten Beanstandungen richteten sich auschliesslich gegen Fernsehsendungen, am häufigsten gegen solche von Tele M1 und Tele Züri. Die Beanstandungen wurden alle durch die Ombudsleute endgültig erledigt, ohne anschliessende Beschwerde an die UBI.

Keine einzige Beanstandung registrierten die Ombudsstellen der privaten Radio- und Fernsehveranstalter in den französischen und italienischen Sprachregionen. Ein Grund dafür könne das ungenügende Wissen über die Möglichkeit zur Beanstandung von Radio- und Fernsehsendungen sein, mutmasst die UBI in einer Mitteilung vom Montag.

UBI und Ombudsstellen seien seit Längerem bestrebt, die Information zu verstärken. Die Ombudsstelle für die italienischsprachige Schweiz hat zudem auf die prekäre Situation der italienischsprachigen Berichterstattung im privaten Rundfunk Graubündens hingewiesen.

Aufgabe der Ombudsstellen ist es, Beanstandungen gegen Radio- und Fernsehsendungen zu behandeln. Sie sollen zwischen den beteiligten Parteien vermitteln. Erst nach Abschluss des Verfahrens vor der Ombudsstelle kann allenfalls Beschwerde bei der UBI erhoben werden.