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Donnerstag
11.02.2016

IT / Telekom / Druck

Seit Mai 2014 können die Nutzer und Nutzerinnen von Google gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Recht des Vergessenwerdens beim Tech-Riesen beantragen, dass Suchergebnisse gelöscht werden, die mit EU-Datenschutzrichtlinien nicht vereinbar sind. Nun hat das kalifornische Unternehmen dieses Recht für europäische User noch weiter ausgebaut.

Wie ein Sprecher von Google am Mittwoch mitteilte, werden die Links in Zukunft auch auf nicht-europäischen Google-Webseiten ausgeblendet. Bisher wurden entsprechende Suchergebnisse nur in den 28 EU-Ländern sowie in Island, Norwegen, Lichtenstein und in der Schweiz entfernt. Im Netz waren die Daten also weiterhin verfügbar.

Das einzige Problem: Google will die Suchergebnisse auf beispielsweise google.com nur für die User ausblenden, die aus dem Heimatland der Person eine Suchanfrage starten, welche die Sperrung des Links beantragt hat. Will jemand aus diesem Land also auf den entsprechenden Link zugreifen, braucht er nur seine IP-Adresse mit Hilfe eines Proxy-Servers zu ändern.