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Mittwoch
26.08.2015

TV / Radio

Nachdem das Bundesgericht das knappe RTVG-Ja durchgewunken hat, macht sich nun das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) an die Umsetzung des neuen Gesetzes. Die Behörde hat am Dienstag die öffentliche Anhörung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) eingeläutet.

Im Kern geht’s in dem Entwurf um die konkrete Ausgestaltung des «Systemwechsels». 45 Millionen Franken will der RTVV-Entwurf den Radio- und Fernsehsendern für die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden und für die digitale Produktion und Verbreitung ihrer Programme zukommen lassen. Das Parlament hatte beschlossen, dass ein Teil des Überschusses aus den Empfangsgebühren, die in den letzten Jahren nicht verwendet wurden, an die lokalen Radio- und Fernsehstationen geht.

Wie gross das Stück, das die lokalen Radio- und TV-Anbieter vom neuen Steuerkuchen bekommen, tatsächlich ist, will der Bundesrat im Frühling entscheiden. Das neue RTVG hat die Bandbreite von bisher 4 Prozent auf 4 bis 6 Prozent angehoben. Deshalb wurde im RTVV der Eigenfinanzierungsgrad angepasst: Neu müssen die Stationen ihr Programm zu nur noch 20 bis 30 Prozent selber finanzieren. Bisher wurden 30 bis 50 Prozent verlangt.

Die Verordnung hält ein paar Hintertürchen offen. Zum Beispiel das sogenannte Opting out: Haushalte ohne Radio- oder TV-Gerät können sich von der Abgabe (befristet) «abmelden». Firmen und Dienststellen, die nach Mehrwertsteuerrecht eine Gruppe bilden könnten, können beantragen, dass sie zusammen nur einmal bezahlen müssen. Und «gewinnschwache» Unternehmen können sich laut dem RTVV-Entwurf von der Abgabe befreien lassen.

In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen frühestens Mitte 2016. Der Wechsel von der Gebühr zur Steuer wird erst Mitte 2018 oder Anfang 2019 vollzogen sein. Zuerst sei eine neue Infrastruktur für die Erhebung der neuen Abgabe aufzubauen, heisst es.

Wie heute liegt es am Bundesrat, die konkrete Höhe der Abgabe zu bestimmen. «Um zu gewährleisten, dass die Berechnung der Abgabe auf aktuellen Daten – zum Beispiel hinsichtlich der Haushaltsentwicklung und der Unternehmensstruktur – basiert, wird der Bundesrat diesen Entscheid erst kurz vor dem Systemwechsel fällen», schreibt das Bakom. Ursprünglich sprach der Bundesrat von höchstens 400 Franken für die Privathaushalte.

Bis zum 24. November kann man nun zum Entwurf der neuen Ausführungsbestimmungen Stellung nehmen.