In der Schweiz gibt es keine nennenswerten Vorgaben zur Cybersicherheit von Hard- und Software. Diese Lücke will der Bundesrat nun schliessen.
Er will ein Gesetz erarbeiten lassen, das die Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen erhöhen soll.
Damit nimmt er den Ball auf, den die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats mit der Motion «Durchführung dringend notwendiger Cybersicherheitsprüfungen» ins Spiel gebracht hat.
Sicherheitslücken in Soft- oder Hardware seien ein «Einfallstor für Cyberangriffe», heisst es zur Begründung.
Fänden Angreifer eine solche Lücke, können sie in kurzer Zeit in zahlreiche Systeme eindringen.
Das Parlament hat schon mehrfach über das Fehlen von Sicherheitsanforderungen für Laptops und PC-Programme diskutiert.
Nun hat die Landesregierung das Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und dem Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) bis Herbst 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur «Schaffung einer Gesetzgebung zur Cyberresilienz von digitalen Produkten» zu erarbeiten.
Der Bundesrat will nach eigenen Angaben versuchen, den administrativen Aufwand für die Unternehmen «möglichst tief» zu halten.