Hat das Konkursamt Zürich-Oerlikon entschieden, wer den Zuschlag für die Konkursmasse von Radio 105 erhält, steht der Wiederaufnahme des Sendebetriebs nichts mehr im Weg.
«Wenn das Konkursamt mit einem Interessenten ein Gesuch einreicht, kann der neue Besitzer sofort mit der Verbreitung beginnen, bis der Entscheid des Uvek gefallen ist», so Bakom-Sprecherin Deborah Murith gegenüber dem Klein Report. Eine provisorische Konzession sei dafür nicht nötig.
«Das Genehmigungsverfahren dauert maximal drei Monate», erklärte die Bakom-Sprecherin. «Grundsätzlich müssen der Leistungsauftrag sowie die ursprünglich im Gesuch von Radio 105 gemachten Angaben eingehalten werden. Das Uvek wird auf Grund des eingereichten Genehmigungsgesuchs in Form einer anfechtbaren Verfügung entscheiden.»
Was mit den 240 000 Franken geschieht, falls das Gesuch abgelehnt würde, darauf hat das Bakom keinen Einfluss. «Hier müssen wir zwischen zwei Aspekten unterscheiden», so Murith. «Zunächst geht es um den Verkauf der Konzession. In diesen Prozess ist das Bakom bzw. das Uvek nicht involviert.»
Entscheidend für das Bakom sei das Gesuch, das das Konkursamt (zusammen mit dem Käufer) einreichen müsse. «Kern der Prüfung ist, ob der Leistungsauftrag auch künftig erfüllt und die UKW-Frequenz zu Recht zugeteilt wird», sagte sie. «Wir haben keine Kenntnis davon, welche Vereinbarung das Konkursamt mit dem Interessenten im Falle einer Nicht-Genehmigung treffen wird.»
Unklar ist zudem, was mit der Konzession geschehen würde, wenn Radio Energy - das nur über DAB+ senden will - diese erhalten würde. «Das ist davon abhängig, was der potenzielle Erwerber / die potenzielle Erwerberin mit der gekauften Konzession plant», sagte Murith. «Da eine Konzession handelbar ist, kann sie prinzipiell weiterverkauft werden.» Für das Senden eines UKW-Programms sei aber in jedem Fall eine Genehmigung des Uvek erforderlich.
Auf die Frage, ob das Bakom auch ein anderes Vorgehen in diesem Präzedenzfall hätte wählen können, meinte Murith: «Das Bakom hat etliche Abklärungen getroffen - mit dem jetzigen Vorgehen besteht noch eine Chance auf Fortsetzung des Programms.»
Für das Bakom sei es nicht möglich gewesen, die Voraussetzungen für die Bewerber so anzupassen, dass die Chancen erhöht würden, dass der Gewinner der Bieterrunde die Konzessionsvorgaben erfüllt. «Nein. Das Konkursamt entscheidet in diesem Fall», sagte Murith.
Dass es nicht zu einer Neuausschreibung gekommen ist, habe damit zu tun, dass die Konzession an die UKW-Frequenz gekoppelt sei, erklärte Murith. «Der Bundesrat spricht sich seit Jahren dafür aus, die alte analoge UKW-Technologie - die teuer im Unterhalt ist und wenige Programme zulässt - zu verlassen und auf die neue, effiziente Digital-Technologie (DAB+) zu setzen.»
Zudem seien die Vergabeverfahren sehr zeitintensiv. «Aufgrund von Beschwerden sind nach der Konzessionierung in den Jahren 2007 und 2008 noch Verfahren hängig», sagte sie.