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Samstag
19.09.2020

Medien / Publizistik

Post muss Deadline «zu 95 Prozent» einhalten

Post muss Deadline «zu 95 Prozent» einhalten

Die abonnierten Tageszeitungen werden neuerdings schweizweit allerspätestens um 12.30 Uhr im Briefkasten liegen. Dies in jenen Regionen, wo es keine Frühzustellung gibt.

In der revidierten Post-Verordnung hat der Bundesrat zum ersten Mal einen verbindlichen Zeitpunkt definiert, an dem die Schweizerische Post die Zeitungen zugestellt haben muss. 

«Diese Vorgabe gilt es zu mindestens 95 Prozent zu erfüllen», teilte der Bund am Freitag mit. Die Post muss gegenüber der Eidgenössischen Post-Kommission belegen, dass sie um 12.30 Uhr mit ihren Zustelltouren fertig war.

Damit setzt der Bundesrat die vom Parlament angenommene Motion «Flächendeckende Postzustellung bis zur Mittagszeit» um, die der Bündner CVP-Nationalrat Martin Candinas lanciert hatte.