Content:

Mittwoch
24.04.2024

Marketing / PR

Neu können sich auch Selbstständige und Unternehmen ohne Eintrag im Handelsregister eine .swiss-Domain schnappen... (Bild: Screenshot Youtube)

Neu können sich auch Selbstständige und Unternehmen ohne Eintrag im Handelsregister eine .swiss-Domain schnappen... (Bild: Screenshot Youtube)

Die Internet-Endung .swiss kann sich in Zukunft jeder an sein digitales Aushängeschild hängen. Das öffnet dem Branding von Start-ups und Selbstständigen neue Chancen.

Ab Mittwoch können neu auch Menschen aus Fleisch und Blut eine Internetadresse mit der Endung .swiss erwerben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in der Schweiz oder ein Schweizer Pass in der Tasche.

Bisher war die Domain nur juristischen Personen – Unternehmen, Behörden, Vereinen – vorbehalten.

Vor zehn Jahren wurden im Web über 1000 neue Endungen für Internetadressen eingeführt. Während einige nationale geografische Endungen weltweit geschützt sind, gilt dies nicht für die Bezeichnung .swiss. 

Nachdem ausländische Firmen Interesse an der Domain zeigten, sicherte sich die Eidgenossenschaft diese Endung, mit der die Prädikate «Swissness» und «Swiss Made» assoziiert werden.

Bei jeder Zuteilung einer Internetadresse mit der Endung «.swiss» wird die Identität der Antragstellenden festgestellt. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Die gewünschte Bezeichnung soll auch etwas mit den Antragstellenden zu tun haben. 

Markentechnisch auch gut zu wissen: Generische Bezeichnungen wie «Brot», «Schreiner» oder «Watch» kann sich nicht ein einzelner Anbieter unter den Nagel reissen. Sie stehen nur Organisationen zur Verfügung, welche die Branche vertreten, wie beispielsweise www.watch.swiss, www.kunststoff.swiss oder www.baumeister.swiss.

Neu können sich sowohl Selbstständige und Unternehmen ohne Eintrag im Handelsregister als auch Privatpersonen eine .swiss-Domain schnappen. Einzig müssen sie dabei etwas tiefer in die Tasche greifen als für andere Endungen: Der Preis für eine .swiss-Domain beträgt zwischen 100 bis 170 Franken jährlich.

Frei ist die Namenswahl mitnichten. Die Vermeidung von «anonymen Internetadressen» bleibe weiterhin ein zentrales Prinzip, liess das Bundesamt für Kommunikation am Dienstag verlauten. 

So muss auch bei Menschen aus Fleisch und Blut die gewünschte Adresse einen amtlich erfassten Namen enthalten. Immerhin: Kombinationen mit einem Motto oder einem Hobby sind möglich. 

Fürs Branding von Kunstschaffenden oder Sportlerinnen und Sportlern ist das ein Vorteil. So können sie unter .swiss präsent sein, ohne gleich eine Firma gründen zu müssen. Sie können dabei auch ihren Künstlernamen verwenden.

Und wer ein Start-up am Start hat und noch keinen Handelsregistereintrag vornimmt, aber keinen Personennamen in der zukünftigen Firmenbezeichnung haben will, kommt am schnellsten über den Eintrag der Marke zu einer .swiss-Adresse. 

Das Bakom zu den Details: «Der Antragsprozess ins Markenregister ist einfach gestaltet, kostet einige Hundert Franken und ist innert weniger Tage publiziert sowie für das Bakom überprüfbar. Allerdings muss der Antrag in der Folge bewilligt werden, sonst verfällt die Gültigkeit der Internetadresse und sie kann widerrufen werden.»