Der Entwurf des Bundesrates zum neuen Fernmeldegesetz (FMG) geht der vorbereitenden Kommission des Nationalrates zu wenig weit. Eine Mehrheit der Fernmeldekommission (KVF-N) fordert, dass die Netzneutralität gesetzlich gewährleistet wird.
Zusätzlich zu den Informations- und Transparenzpflichten, die im revidierten FMG vorgesehen sind, seien «weitergehende Regelungen» nötig, so die KVF-N in ihrer beratenden Sitzung vom Dienstag.
Die Kommission will die Fernmeldedienstanbieter dazu verpflichten, alle Daten und Inhalte im Internet gleich behandeln zu müssen. Mit 17 zu 8 Stimmen stimmte die KVF-N einem Antrag zu, der die Netzneutralität im FMG festhalten will.
Auch die SRG war Thema in den Beratungen der Kommission: Kritik gab es am Entwurf des Bundesrates für eine neue SRG-Konzession, der bis zuletzt noch in der Vernehmlassung war. Die KVF-N sei der Ansicht, «dass die Konzession Änderungen vorwegnähme, die im Rahmen des geplanten Gesetzes über elektronische Medien zuerst im Parlament diskutiert werden müssten».
Mit 13 zu 11 Stimmen hat die Kommission beschlossen, den Bundesrat per Brief aufzufordern, die geltende SRG-Konzession um zwei Jahre zu verlängern. «Änderungen sollen erst dann vorgenommen werden, wenn der künftige Auftrag der SRG geklärt ist.»