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Dienstag
07.01.2025

Medien / Publizistik

Die einzige zur Bundesverwaltung gehörende Aufsichtsbehörde, die nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt ist... (Bild: Wikipedia)

Die einzige zur Bundesverwaltung gehörende Aufsichtsbehörde, die nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt ist... (Bild: Wikipedia)

Per Notrecht hat der Bundesrat im März 2023 den Zugang zu Informationen und Daten gemäss Öffentlichkeitsgesetz rund um die Arbeiten der Behörden im CS-Dossier aufgehoben. 

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) «Untergang der Credit Suisse» (CS) hat dies in ihrem Bericht als «unverhältnismässig» beurteilt. 

Nun verlangt der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) unter das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) gestellt wird.

Mit der Notverordnung vom 16. März 2023 schloss der Bundesrat den Zugang zu den Informationen und Daten rund um die Arbeiten der Behörden im CS-Dossier aus. Dies, obwohl die Öffentlichkeit mit 209 Milliarden Franken haftete. 

Die PUK unterstreicht in ihrem Bericht das «berechtigte Interesse der Öffentlichkeit, notrechtliches Wirken der Verwaltung nachvollziehen zu können». Das Öffentlichkeitsgesetz erlaube einen nuancierten Umgang mit Gesuchen, «ohne dass der Zugang zu allen Dokumenten des CS-Dossiers per Notrecht gänzlich hätte untersagt werden müssen».

Vom Bundesrat fordert die PUK, auch beim Erlass von Notrecht das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung zu beachten. 

Auch die Finma bekommt im PUK-Bericht ihr Fett weg. Die Finanzmarktaufsicht habe sich in den Jahren vor der Krise zu wenig durchgesetzt. 

Brisant ist, dass die Finma die einzige zur Bundesverwaltung gehörende Aufsichtsbehörde ist, die nicht dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt ist. 

«Angesichts der Kritik an der Finma und der mangelnden Transparenz rund um die CS-Fusion ist es deshalb an der Zeit, diese Ausnahmeregelung der Finma zu thematisieren», verlangt der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch in einer Mitteilung vom Dienstag.

Der Schutz sensibler Informationen sei bereits gewährleistet: «Unterliegen gewisse Tätigkeitsbereiche der Finma dem Geschäfts- und Berufsgeheimnis, ist die Geheimhaltung über die im Öffentlichkeitsgesetz verankerten Ausnahmezustände gewahrt», sagt Titus Plattner, Co- Präsident des Vereins.