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Samstag
18.09.2021

Medien / Publizistik

In Frankreich wurde Soral bereits mehrfach verurteilt, unter anderem wegen «Aufruf zu Hass, Rechtfertigung von Kriegsverbrechen und Leugnung des Holocausts»... (Bild: licra.com)

In Frankreich wurde Soral bereits mehrfach verurteilt, unter anderem wegen «Aufruf zu Hass, Rechtfertigung von Kriegsverbrechen und Leugnung des Holocausts»... (Bild: licra.com)

Eine Journalistin der «Tribune de Genève» ist kürzlich Ziel homophober Angriffe des rechtsextremen Holocaust-Leugners Alain Soral und seiner Community geworden. Bisher wurde er dafür nicht zur Verantwortung gezogen. Dies fordert nun aber die Gewerkschaft Syndicom.

«Diese inakzeptablen Machenschaften müssen unbedingt rechtlich belangt werden», heisst es in der Stellungnahme von Syndicom am Donnerstag.

Doch was genau ist geschehen? In einem Video hat sich Soral diffamierend und angriffig über die Journalistin und die LGBTQ+-Gemeinschaft geäussert, nachdem sie einen Text über die Verbreitung der Ideen des Essayisten in der Schweiz geschrieben hatte. Darauf folgten auch homophobe persönliche Angriffe der Bewunderer Sorals.

Dieser ist den Behörden kein Unbekannter: In Frankreich wurde Alain Soral bereits mehrfach verurteilt, unter anderem wegen «Aufruf zu Hass, Rechtfertigung von Kriegsverbrechen und Leugnung des Holocausts», so Syndicom weiter. Seit zwei Jahren lebt der Rechtsextremist und Antisemit nun in Lausanne, von wo aus er seine Inhalte weiter verbreitet.

Am Mittwoch hat sich gemäss dem Sender RTS nun die Vereinigung Pink Cross, der Dachverband der schwulen und bisexuellen Männer in der Schweiz, dazu entschlossen, eine Anzeige gegen Soral zu erstatten. «Wir können in unseren Demokratien nicht dulden, dass Hass verbreitet wird und dass bestimmte Teile der Gesellschaft diskriminiert werden», so Muriel Waeger, die Direktorin von Pink Cross in der Westschweiz, am Mittwoch im RTS-Radio.

Die Vereinigung stützt sich bei ihrer Anzeige auf den Artikel 261 des Strafgesetzbuchs. Dieser wurde im Juli 2020 so erweitert, dass neu auch Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung unter Strafe steht.

Für die Gewerkschaft Syndicom ist klar: «Die Waadtländer Justiz muss sich der Sache Alain Soral annehmen und klarstellen, dass Homophobie keine Meinung, sondern ein Delikt ist.» Zudem müssten die Verleger handeln und die Medienschaffenden, die auf den sozialen Netzwerken und im Internet zunehmend heftig angefeindet werden, mit Konzepten für eine Betreuung, Begleitung und Unterstützung geschützt werden.