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Donnerstag
03.10.2013

TV / Radio

Ein TV-Zuschauer und Arzt beanstandete eine Passage im «DOK»-Film über den «Heiler von Bern» vom 14. August 2013. Im Film wird gesagt, dass Hepatitis C nicht sexuell übertragbar sei. Dieser Satz sei ohne Kontext falsch und für den Zuschauer irreführend, so der Arzt.

Dies sei eine verantwortungslose und gefährliche Falschaussage, wirft der Beschwerdeführer dem Sender vor. Hepatitis C sei sehr wohl sexuell übertragbar. SRF solle dies öffentlich wirksam berichtigen. Das Publikum dürfe sich nicht aufgrund einer Fehlinformation bezüglich der Ansteckungsgefahr von Hepatitis C in falscher Sicherheit wiegen.

Marius Born, Redaktionsleiter Dokumentarfilme und Reportagen, entgegnete, dass die Aussage im Kontext des Films korrekt sei. «Da wir nicht in der Lage sind, medizinische Fragen schlüssig zu beantworten, wandten wir uns für die medizinischen Aspekte unter anderem an den zuständigen Facharzt des Berner Inselspitals», hielt Born fest.

Dieser habe die Situation folgendermassen dargestellt: «Alle bisherigen Beobachtungen deuteten darauf hin, dass für die Übertragung von Hepatitis C der Austausch von Blut notwendig ist.» Dies sei bei den meisten heterosexuellen Begegnungen sehr unwahrscheinlich. Born betont, es liege «DOK» fern, die Gefahren des ungeschützten Geschlechtsverkehrs zu verharmlosen.

Das Fazit von Ombudsmann Achille Casanova fiel ungewöhnlich streng aus. Die Aussage sei «als eindeutig falsch und auch gefährlich zu bewerten». Er sieht die Beanstandung deshalb als berechtigt an.

Redaktionsleiter Born hatte in der Stellungnahme bereits Selbstkritik geübt und auf die Zuschauerrückmeldung reagiert. Weil der Satz «Hepatitis C ist sexuell nicht übertragbar» losgelöst vom Kontext missverständlich oder falsch sein könne, sei eine Korrektur veröffentlicht worden. «Im Falle einer erneuten Ausstrahlung des Filmes würden wir die Textpassage neu vertonen. Wir sind der Ansicht, damit unserer Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein», so Born.

Der Beanstander gab sich jedoch nicht damit zufrieden und fragte sich, ob die Korrektur überhaupt beachtet werde. «Auch wenn ich Ihre Skepsis nachvollziehen kann, sind meine Möglichkeiten begrenzt, verfügt doch die Ombudsstelle laut Gesetz über keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis», so Casanova.

Die Ombudsstelle könne höchstens Empfehlungen an die Programmverantwortlichen abgeben. Und das tat er auch. Er forderte SRF auf, «die erfolgte Präzisierung nicht nur in der Rubrik `Korrekturen`, sondern auch unmittelbar nach der Internetpräsentation des Filmes von Frau Denise Langenegger zu veröffentlichen». Diesem Aufruf ist SRF nachgekommen.