Seit einigen Monaten verhandeln Syndicom und Impressum mit dem Verband Schweizer Medien (VSM) um einen Gesamtarbeitsvertrag für die Presse in der Deutschschweiz und im Tessin.
Es geht um «ungenügende Mindestlöhne» sowie «keine Regelung für Freischaffende».
Nun hat die Basis von Impressum und Syndicom das Zwischenergebnis abgelehnt, wie die beiden Organisationen am Mittwoch mitteilen. «Insbesondere schockieren die Vorstellungen der Verleger zu Mindestlöhnen und Mindesthonoraren unsere Mitglieder.»
Das Angebot der Verleger beinhalte einen «Mindestlohn von 4’800 Franken». Das sei «viel zu wenig für die Arbeit im Journalismus und 1’000 Franken weniger als der Mindestlohn in der Westschweiz», moniert Syndicom.
Für regelmässige Freie möchten die Verleger «lediglich eine Empfehlung für ein Tageshonorar von 400 Franken festlegen – 184 Franken weniger als das fixe Mindesthonorar in der Westschweiz».
Ende März lehnte die Delegiertenversammlung von Impressum das vorliegende GAV-Angebot einstimmig ab. Bei der anschliessenden Basisbefragung von Syndicom und Impressum zeigte sich, dass die Medienschaffenden das Angebot für ungenügend halten. 85 Prozent der Teilnehmenden würden das Zwischenergebnis ablehnen.
Impressum und Syndicom fordern jetzt vom Verlegerverband in drei Kernpunkten erhebliche Verbesserungen: Der GAV braucht einen angemessenen Mindestlohn und ein adäquates Mindesthonorar. «Eine Messlatte setzt der Westschweizer Presse-GAV mit 5’843 Franken pro Monat beziehungsweise 565 Franken Tageshonorar.»
Zudem müssten die Urheberrechte der Medienschaffenden im GAV geschützt werden, insbesondere jene der Freien. «Sie müssen an Mehrfachverwertungen beteiligt werden», heisst die Forderung.
Der Anwendungsbereich des GAV sei so auszugestalten, dass es für regelmässige Freie realistisch ist, unter den vertraglichen Schutz zu fallen. «Die Hürden, wer als regelmässig freischaffend gilt, müssen gesenkt werden.»
Der Verband Schweizer Medien unter Präsident Andrea Masüger hat an der letzten Sitzung bekanntgegeben, dass er auf diese Forderungen nicht eintreten will. Auf der anderen Seite lehnen Syndicom und Impressum es ab, dass der Deutschschweizer Verlegerverband das Niveau des Westschweizer GAV «derart krass unterschreiten will».
Stephanie Vonarburg, Vizepräsidentin von Syndicom: «Einstiegslöhne von unter 5’000 Franken sind ein Hohn für die Arbeitnehmenden in profitablen Medienhäusern. Die Anforderungen an die Medienschaffenden sind hoch, ihre Ausbildung überdurchschnittlich.»
Dazu komme: Der Verlegerverband verlangt von Google und Co. Fairplay und Fairpay bei der Nutzung von Medieninhalten. «Genau dies müssen die Verleger zuerst dringend in den eigenen Betrieben einhalten: Es braucht anständige Mindestlöhne und faire Bezahlung für die Festangestellten und die regelmässigen Freien», so Vonarburg weiter.
Oder eben so, wie es unter einigen anderen auch der Klein Report mit der Schweizer Mediendatenbank (SMD) erlebt hat, dass jahrelang die Texte eins zu eins übernommen wurden. Und zudem im Schwesterunternehmen Swissdox AG auch noch öffentlich monetarisiert wurden. Die «Schweizer» Mediendatenbank ist im Besitz von Ringier, Tamedia und der SRG.
Die Mediendatenbank SMD unter Geschäftsführer Roberto Nespeca übernahm ungefragt Texte von nahmhaften Autorinnen und Autoren und der Redaktion des Klein Reports im Allgemeinen. In einem Gespräch mit einem Redaktor des Klein Reports meinte Nespeca damals naiv, das sei copyrightmässig erlaubt.
Die Herausgeberin des Klein Reports, die Press Media AG, ging über das Handelsgericht bis ans Bundesgericht, um ihre Rechte zu wahren. Das Bundesgerichtsurteil spricht Bände, nicht nur die Rechtsverweigerung in grossen Teilen zu Rechte-Fragen (Copyright).
Bei allem Verständnis für die herausfordernde Situation einiger Unternehmen der Branche «wollen wir endlich eine echte Kompromissbereitschaft und Zugeständnisse auf der Seite des VSM sehen», schliesst Livia Lehner, Zentralsekretärin von Impressum, zum Thema GAV.