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Donnerstag
15.07.2021

IT / Telekom / Druck

«Marktmacht missbraucht»: Sunrise war es laut dem Gericht nicht möglich, eine konkurrenzfähige Offerte einzugeben.

«Marktmacht missbraucht»: Sunrise war es laut dem Gericht nicht möglich, eine konkurrenzfähige Offerte einzugeben.

Die Wettbewerbshüter hatten Swisscom 2015 zu einer Busse von 7,9 Millionen Franken verdonnert. Dies, weil der staatsnahe Telekomkonzern bei einer Ausschreibung der Post seine Marktmacht missbraucht habe.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil die Beschwerde der Swisscom in den Hauptpunkten abgewiesen. Einzig der Sanktionsbetrag wurde auf 7,4 Millionen Franken etwas reduziert.

Die Angelegenheit hat eine lange Vorgeschichte: 2008 schrieb die Post die Errichtung und den Betrieb eines «Wide Area Network» (WAN) aus, gewissermassen ein Intranet für die Postfilialen.

Swisscom erhielt damals den Zuschlag. Konkurrentin Sunrise kritisierte den Vergabeentscheid der Post. Für die Anbindung der Poststellen wäre das private Telekomunternehmen auf Swisscom-Vorleistungen angewiesen gewesen. Doch wegen der hohen Preise, die Swisscom dafür verlangt habe, sei ein konkurrenzfähiges Angebot nicht möglich gewesen.

Swisscom hat sowohl gegenüber der Post als auch gegenüber Sunrise «unangemessene Preise erzwungen», wie das Bundesverwaltungsgericht in der 120-seitigen Urteilsbegründung auf 24 Seiten detailliert nachweist.

Sunrise sei auf die überteuerten Vorleistungen von Swisscom angewiesen gewesen. «Da es Sunrise zudem nicht möglich gewesen wäre, eine Marge zu erzielen, hat Swisscom seine besondere Marktmacht in Form einer sogenannten Kosten-Preis-Schere missbraucht.» 

Mit der auferlegten Sanktion von 7,4 Milloinen Franken wird nun unter anderem der Gewinn abgeschöpft, den der halbstaatliche Telekomriese mit dem illegalen Verhalten erzielt hat.

Swisscom gab sich abermals uneinsichtig. Man sei «unverändert der Auffassung, sich in dieser Ausschreibung rechtskonform verhalten zu haben. Die Vorleistungen von Swisscom erlauben bei einer sinnvollen Zusammenstellung durchaus kompetitive Offerten anderer Telekomanbieter», schrieb der Konzern in einem Kommuniqué.

Swisscom wird das Urteil vor Bundesgericht anfechten.

Dabei hatte das Bundesverwaltungsgericht Swisscom bereits in einem früheren Urteil die Anwendung eine Kosten-Preis-Schere vorgeworfen und eine Busse von 186 Millionen Franken der Wettbewerbshüter bestätigt. Damals ging es um die ADSL-Internetanschlüsse.